Serien Policy

Innerhalb von PUBLISSO Serien werden begutachtete Serien aus verschiedenen Bereichen der Lebenswissenschaften veröffentlicht. Die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. wissenschaftlichen Fachgesellschaften herausgegebenen fachspezifischen Serien veröffentlichen umfassende Richtlinien und illustrieren das behandelte Thema mit audio-visuellen Inhalten.

Die Qualitätskontrolle wird durch das Editorial Board gesichert. Für die Einreichungen und die Organisation des Peer-Review-Verfahrens bietet PUBLISSO ein Online-Manuskript-Management-System. Es gibt spezielle Anforderungen für die eingereichten Manuskripte, die in den Manuskript-Richtlinien der einzelnen Serien beschrieben sind.

PUBLISSO Serien werden gemäß den folgenden Maßgaben veröffentlicht:

Wenn Sie auch eine neue Serie publizieren möchten, sprechen Sie uns an: mailto:publisso@zbmed.de.

Ziele und Aufgaben

PUBLISSO Serien ist die interdisziplinäre Publikationsplattform für Serien von ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften. Sie bietet offenen Zugang zu lebenswissenschaftlichen begutachteten Buchreihen. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Bereich der Lebenswissenschaften sind eingeladen, ihre Serien zu veröffentlichen. Die Serien können alle Aspekte zu Grundlagen, Methoden, Praxisbeispielen, audio-visuellen Inhalten, um Verfahren zu visualisieren, und die Präsentation von Ergebnissen umfassen.

Im Rahmen seiner technischen und organisatorischen Möglichkeiten gewährleistet PUBLISSO:

  • Nachhaltigen und freien Zugang zu den Publikationen,

  • Zitierfähigkeit durch persistente Identifikatoren (DOI),

  • Verbreitung der Veröffentlichungen über nationale und internationale Datenbanken,

  • Support und Help Desk für Herausgeber, Autoren und Gutachter,

  • redaktionelle Bearbeitung von Texten, Abbildungen und Tabellen,

  • Handhabung von Zusatzmaterial und Forschungsdaten,

  • Unterstützung bei der Vermarktung: Vorlagen für Flyer; Vorstellung auf Konferenzen und in den sozialen Medien.

Peer Review

Alle Kapitel der Serien durchlaufen eine sorgfältige Begutachtung. Dies beinhaltet in der Regel die Bewertung durch zwei unabhängige Gutachter.

Einreichungen werden zur Begutachtung an Experten in dem Themengebiet gesendet. Die Herausgeber treffen auf der Grundlage der Einschätzung der Gutachter eine Entscheidung über das Manuskript und teilen diese sowie die Anmerkungen der Reviewer den Autoren mit.

Die Herausgeber aller PUBLISSO Serien behandeln die eingereichten Manuskripte vertraulich. Die Gutachter und Gutachterinnen sind ebenfalls verpflichtet, die Manuskripte vertraulich zu behandeln.

Organisation und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens liegen in der Verantwortung des jeweiligen Editorial Boards. Die einzelnen Serien unterscheiden sich in ihren Peer-Review-Verfahren, das Begutachtungsverfahren wird auf den Seiten der jeweiligen Serie erläutert.

Technischer Betrieb, Langzeitverfügbarkeit und Sicherheit

ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften ist der technische Betreiber der Plattform PUBLISSO, die auf dem Content Management System Drupal basiert. Die dauerhafte und freie Verfügbarkeit der Dokumente wird angestrebt. Vorbehaltlich einer grundlegenden Änderung der Voraussetzungen des Serviceangebots von ZB MED beträgt die minimale Verfügbarkeitsdauer fünf Jahre. In begründeten Fällen kann die Verbreitung räumlich (z. B. Einschränkung oder Ausgrenzung einzelner IP-Adressen-Bereiche) oder zeitlich befristet werden. Eine Strategie zur digitalen Langzeitarchivierung der Inhalte von PUBLISSO Serien wird zur Zeit im nationalen Rahmen entwickelt. ZB MED ist auch international im Bereich digitale Langzeitarchivierung vernetzt. Jedes Dokument erhält den eindeutigen persistenten Identifikator DOI (Digital Object Identifier) zur langfristigen und ortsunabhängigen Referenzierung. Änderungen an den Dokumenten werden über Versionen dokumentiert und sichtbar gemacht.

Erschließung und Nachweis in Datenbanken

Die Dokumente werden bibliografisch durch strukturierte Metadaten im XML-Format gemäß dem Dublin Core-Standard erschlossen. Sie werden im PUBLISSO-Portal unter https://series.publisso.de veröffentlicht.

Die Beiträge werden in verschiedene nationale und internationale Datenbanken und Suchmaschinen integriert, z. B. in LIVIVO.

Finanzierung und Förderung

Die – moderaten – Publikationsgebühren werden von den Herausgebern der jeweiligen Serie erbracht, z.B. durch das Einwerben von Sponsoren für das Projekt (Abzug von Steuern in mehreren Ländern). Unternehmen können als Fördermitglieder fungieren, deren Logos sind dann auf der Seite der jeweiligen Serie in einem gemeinsamen Banner „Sustaining Members“ zu finden.

Open Access

Alle Publikationen in PUBLISSO sind Open-Access-Dokumente und stehen unter den Creative Commons-Lizenzbedingungen (https://creativecommons.org/licenses/).

In der Regel werden die Publikationen unter der Creative Commons-Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International CC-BY 4.0 (Namensnennung) veröffentlicht (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Das heißt, die Publikationen können in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden und Sie dürfen das Material bearbeiten, also remixen, verändern und darauf aufbauen, und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell. Allerdings unterliegt dies der Bedingung, dass Sie angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.

Der Autor als Urheber der wissenschaftlichen Leistung verfügt weiterhin über alle Rechte an seiner Veröffentlichung. Er überträgt lediglich das einfache Recht zur Online-Publikation und zur elektronischen Speicherung in Datenbanken. Diese Bestimmungen werden im Autorenvertrag näher erläutert (siehe unten).

Open Access bedeutet kostenlosen Online-Zugang für interessierte Leser, es werden weder Ausdrucke der Benutzer noch gedruckte Archive für Datensicherung oder dauerhafte Speicherung ausgeschlossen.

Datenschutz und Haftung

Bitte lesen Sie die Richtlinien des PUBLISSO-Portals zu Datenschutz und Haftungsausschluss.

Interessenkonflikte

PUBLISSO verlangt, dass Autoren und Autorinnen alle Interessenkonflikte in Bezug auf die eingereichte Arbeit offenlegen. Alle eingereichten Manuskripte müssen einen Abschnitt Interessenkonflikte enthalten, in dem alle Interessenkonflikte (finanzielle und nicht-finanzielle) aufgelistet sind oder erklärt wird, dass keine bestehen.

Interessenkonflikte können finanzieller oder nicht-finanzieller Art sein. Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die Autoren bei der Auswertung der Daten oder der Darstellung der Informationen durch ihre persönlichen oder finanziellen Beziehungen zu anderen Personen oder Gesellschaften beeinflusst sein könnten.

Interessenkonflikte finanzieller Art umfassen (sind aber nicht beschränkt auf):

  • Empfang von Vergütungen, Honoraren, Fördergeldern oder Gehalt von einem Unternehmen, dem jetzt oder zukünftig in irgendeiner Weise Gewinne oder Verluste durch die Veröffentlichung des Artikels entstehen können,

  • Besitz von Aktien oder Anteilen eines Unternehmens, dem jetzt oder zukünftig in irgendeiner Weise Gewinne oder Verluste durch die Veröffentlichung des Artikels entstehen können,

  • bestehende oder beantragte Patente, die eine Beziehung zum Inhalt des Manuskripts haben,

  • Empfang von Vergütungen, Honoraren, Fördergeldern oder Gehalt von einem Unternehmen, das über Patente, die eine Beziehung zum Inhalt des Manuskripts haben, verfügt oder diese beantragt hat.

Interessenkonflikte nicht-finanzieller Art umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) politische, persönliche, religiöse, weltanschauliche, wissenschaftliche und intellektuelle Interessenkonflikte.

Autoren aus kommerziellen Unternehmen sollten diese Verbindung als Interessenkonflikt benennen.

Menschen- und Tierrechte

Forschung am Menschen, mit menschlichem Material oder mit Daten von Menschen muss in Übereinstimmung mit der Deklaration von Helsinki durchgeführt und durch eine entsprechende Ethik-Kommission genehmigt worden sein. Eine Erklärung hierzu sollte in allen Manuskripten, die solche Forschung darstellen, enthalten sein. Wenn eine Studie von der Genehmigung durch eine Ethikkommission befreit wurde, sollte dies im Manuskript ebenfalls dargelegt werden. Einreichungen können abgelehnt werden, wenn der Herausgeber der Auffassung ist, dass die Forschung nicht in einem angemessenen ethischen Rahmen durchgeführt wurde.

Alle Manuskripte zu tierexperimentellen Arbeiten müssen die Prozeduren darlegen, mit denen die ethische Behandlung von Tieren garantiert wurde.

Einverständniserklärungen

Bei aller Forschung am Menschen müssen die Teilnehmer nach entsprechender Aufklärung eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Studie unterschreiben. Deren Vorhandensein sollte im Manuskript dargelegt werden.

Wenn Manuskripte Einzelheiten, Bilder oder Videos einzelner Studienteilnehmern enthalten, müssen die Teilnehmer nach entsprechender Aufklärung schriftlich ihr Einverständnis mit deren Veröffentlichung erklären. Das Vorliegen dieser Einwilligung sollte im Manuskript ebenfalls aufgeführt werden. In Fällen, in denen keine Identifizierung anhand der Bilder möglich ist und im Manuskript keine Einzelheiten über die Person berichtet werden, kann eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder nicht erforderlich sein. Die endgültige Entscheidung über die Erfordernis liegt beim Herausgeber.

Autorenvertrag

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist das vom Autor zur Veröffentlichung vorgelegte Werk.

  2. Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen, und dass er bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Er garantiert, dass durch das eingereichte Werk keine Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte anderer Personen verletzt werden. Das gilt auch für die vom Autor gelieferten Text- oder Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihm liegen. Bietet er ZB MED Text- oder Bildvorlagen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht sicher ist, so hat er ZB MED darüber und über alle ihm bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten zu informieren.

  3. Der Autor ist verpflichtet, ZB MED schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden ist. In Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher diesbezüglicher Rechtshindernisse wird er ZB MED hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

  4. Der Autor verpflichtet sich, den Lizenznehmer ZB MED von jedem Verlust, Haftung, Schaden, Kosten oder Ausgaben (einschließlich vernünftige gesetzliche Kosten und Ausgaben), die sich aus rechtlichen Maßnahmen einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von Rechten Dritter ergeben, schadlos zu halten. Diese Schadloserklärung überdauert die Wirkung einer Beendigung dieses Vertrags aus gleich welchem Grund. Diese Entschädigungspflicht gilt nicht, wenn ZB MED das vorgelegte Werk auf eine nach diesem Vertrag nicht zulässige Weise verändert.

§ 2 Rechte und Pflichten

  1. Der Autor überträgt ZB MED das einfache Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung auf maschinenlesbaren Datenträgern und ihren Sicherungsmedien.

  2. Der Autor überträgt ZB MED zeitlich und räumlich unbeschränkt das Recht zur elektronischen Speicherung in Datenbanken und Webseiten, zum Zwecke der Verfügbarmachung für die Öffentlichkeit zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm. Dies umfasst auch das Recht zur Meldung und Weitergabe an Dritte, insbesondere im Rahmen der Langzeitarchivierung.

  3. Der Autor überträgt ZB MED das einfache Recht zur Herstellung von Druckversionen.

  4. Der Autor überträgt ZB MED das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate. Sofern dies erfolgt, so sind Beeinträchtigungen des Werkes zu unterlassen, die die inhaltliche Integrität des Werks oder die geistigen und persönlichen Rechte des Autors am Werk zu gefährden geeignet sind.

  5. Das Werk wird zunächst allein in elektronischer Form erscheinen.

§ 3 Honorar

Der Autor erhält für sein Werk kein Honorar.

§ 4 Urheberbenennung, Copyright-Vermerk

  1. ZB MED ist verpflichtet, den Autor in angemessener Weise als Urheber des Werkes auszuweisen.

  2. ZB MED ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung des Werkes den Copyright-Vermerk im Sinne des Welturheberrechtsabkommens anzubringen.

  3. Der Autor erklärt sich damit einverstanden, dass ZB MED sein Werk unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Das bedeutet, dass jedermann das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten kann, unter der Voraussetzung dass angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden. Der Autor stimmt einer Veröffentlichung unter der „Creative Commons Attribution 4.0 International“-Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zu, außer wenn im entsprechenden Buch ausdrücklich eine andere Creative Commons-Lizenz genannt ist. ZB MED ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung des Werkes einen Vermerk zur Lizenz anzubringen.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Etwaige Rechtsnachfolger treten in die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien ein. Im Falle eines Wechsels der Vertragsparteien hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag sofort zu beenden.

  2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.