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    <IdentifierDoi>10.3205/zma000600</IdentifierDoi>
    <IdentifierUrn>urn:nbn:de:0183-zma0006005</IdentifierUrn>
    <ArticleType>Leitlinie&#47;guideline</ArticleType>
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      <Title language="de">Ethik in der Medizinischen Ausbildungsforschung</Title>
      <TitleTranslated language="en">Ethics in medical education research</TitleTranslated>
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        <Email>katrin.brauns&#64;charite.de</Email>
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          <Affiliation>Philipps-Universit&#228;t Marburg, Marburg, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>roland&#64;hawkei.de</Email>
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          <Affiliation>Charit&#233; - Universit&#228;tsmedizin Berlin, Campus Berlin Buch, Klinik f&#252;r H&#228;matologie, Onkologie und Tumorimmunologie, Berlin, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>axel.mertens&#64;charite.de</Email>
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          <Affiliation>Charit&#233; - Universit&#228;tsmedizin Berlin, Berlin, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>markus.stieg&#64;charite.de</Email>
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        <Email>boonen&#64;uke.de</Email>
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          <Initials>J</Initials>
          <AcademicTitle>PD Dr. med.</AcademicTitle>
          <AcademicTitleSuffix>MME</AcademicTitleSuffix>
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        <Address>Universit&#228;tsklinikum Regensburg, Medizinische Fakult&#228;t, Franz-Josef-Strauss-Allee 11, 93042 Regensburg, Deutschland<Affiliation>Universit&#228;tsklinikum Regensburg, Medizinische Fakult&#228;t, Ethikkommission, Kommission f&#252;r Lehre, Regensburg, Deutschland</Affiliation><Affiliation>Gesellschaft f&#252;r medizinische Ausbildung, GMA-Ausschuss f&#252;r Methodik der Ausbildungsforschung, Regensburg, Deutschland</Affiliation></Address>
        <Email>joerg.marienhagen&#64;klinik.uni-regensburg.de</Email>
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          <Corporatename>German Medical Science GMS Publishing House</Corporatename>
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        <Address>D&#252;sseldorf</Address>
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    <SubjectGroup>
      <SubjectheadingDDB>610</SubjectheadingDDB>
      <Keyword language="en">ethical principles</Keyword>
      <Keyword language="en">medical education research</Keyword>
      <Keyword language="de">Ethische Prinzipien</Keyword>
      <Keyword language="de">medizinische Ausbildungsforschung</Keyword>
      <SectionHeading language="de">Humanmedizin</SectionHeading>
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    <DateReceived>20081014</DateReceived>
    <DateRevised>20090107</DateRevised>
    <DateAccepted>20090116</DateAccepted>
    <DatePublishedList>
      <DatePublished>20090216</DatePublished>
    </DatePublishedList>
    <Language>germ</Language>
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      <Journal>
        <ISSN>1860-3572</ISSN>
        <Volume>26</Volume>
        <Issue>1</Issue>
        <JournalTitle>GMS Zeitschrift f&#252;r Medizinische Ausbildung</JournalTitle>
        <JournalTitleAbbr>GMS Z Med Ausbild</JournalTitleAbbr>
      </Journal>
    </SourceGroup>
    <ArticleNo>08</ArticleNo>
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  <OrigData>
    <Abstract language="de" linked="yes">
      <Pgraph>Es zeigt sich, dass forschungsethische Kriterien wie in medikament&#246;sen Interventionsstudien auch in der Ausbildungsforschung sinnvoll und ohne gro&#223;e Einschnitte ins Studiendesign applizierbar sind. Das Nichtschadensprinzip, die informierte Einwilligung und Freiwilligkeit der Teilnahme stehen hierbei im Vordergrund. Aus dem hohen Stellenwert der Ausbildung f&#252;r Studierende begr&#252;ndet sich ein Anspruch auf eine ethisch orientierte Herangehensweise an Studien in der Ausbildungsforschung. Des Weiteren f&#252;hrt dies zu einem hohen methodischen Standard. Die Untersuchung von wissenschaftlichen Fragestellungen im Kontext der Medizinischen Ausbildung erfordert daher einen verantwortungsbewussten Umgang der Untersucher mit den Probanden und Sicherheit auf dem Gebiet der angestrebten Methodik. Dabei sollten, wie in biomedizinischen Studien verbindlich vorgeschrieben, Nutzen-Risiko-Abw&#228;gungen und Kosten-Nutzen-Analysen bereits in der Planungsphase bedacht werden, um potenziellen Schaden von den Probanden abzuwenden.</Pgraph>
      <Pgraph>Bei der Publikation der Ergebnisse sollte darauf geachtet werden, dass die Publikation Angaben zur Methode und zur Reliabilit&#228;t enth&#228;lt und der eingebrachte Anteil der beteiligten Autoren sichtbar wird.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Autoren empfehlen zur Unterst&#252;tzung der Forscherinnen und Forscher und zur Sicherung der Interessen aller beteiligten Gruppen eine fachgesellschaftseigene Ethikkommission einzurichten. Dies wird auch notwendig, da die f&#252;hrenden Publikationsmedien (Journals) in der Medizinischen Ausbildungsforschung dies zunehmend voraussetzen. Die Gesellschaft f&#252;r Medizinische Ausbildung ist als Fachgesellschaft aufgerufen eine entsprechende Kommission einzurichten und so die Sicherzustellung der Basisstandards sach- und fachgerecht zu begleiten.</Pgraph>
    </Abstract>
    <Abstract language="en" linked="yes">
      <Pgraph>Research ethics criteria that are used for reviewing clinical trials are also applicable to research designs used within the field of medical education. Especially the principles of nonmaleficence, informed consent, and freedom to participate are relevant in this area of research. Due to the high impact of university education on tomorrow&#8217;s doctors, high-quality ethical and methodological standards are essential in medical education research. A responsible handling of ethical problems in the area of medical education research requires careful handling of issues concerning participants, informed consent, and the methodology used. As it is obligatory in clinical trials, risk-benefit and cost-performance analyses have to be a part of the complete process, from the planning phase onwards, to avoid potential harm to the participants.</Pgraph>
      <Pgraph>Every publication of study results should contain information about the methodology used and the reliability of the data. It is important that the contribution of all mentioned co-authors becomes clear.</Pgraph>
      <Pgraph>The authors recommend the constitution of an ethics committee within the German Association for Medical Education (Gesellschaft f&#252;r Medizinische Ausbildung, GMA) to support researchers and to meet the interests of all groups involved. Additionally, more and more journals dealing with publications in the area of medical education demand an ethical statement as part of their publication requirements. The GMA is called on to establish such a committee to secure ethical standards for medical education research.</Pgraph>
    </Abstract>
    <TextBlock linked="yes" name="Einf&#252;hrung">
      <MainHeadline>Einf&#252;hrung</MainHeadline>
      <Pgraph>Die Notwendigkeit einer ethischen Bewertung von Forschungsprojekten aus dem Bereich der Human- und Lebenswissenschaften wird mittlerweile sowohl in der Wissenschaft selbst als auch in der &#246;ffentlichen Diskussion weithin als selbstverst&#228;ndlich angesehen. Dieser Konsens wiederum ist das Ergebnis eines langen und kontroversen Aufarbeitungs- und Diskussionsprozesses der Geschichte der Forschung am Menschen im 19. und 20. Jahrhundert, insbesondere auch ihrer Skandale und Verbrechen <TextLink reference="1"></TextLink>. Wichtige Meilensteine dieses Prozesses waren der N&#252;rnberger Code of Medical Ethics (1947) im Kontext der N&#252;rnberger &#196;rzteprozesse, die Deklarationen von Helsinki des Welt&#228;rztebundes seit 1964 sowie der Belmont Report von 1978 <TextLink reference="2"></TextLink>. </Pgraph>
      <Pgraph>Ein wesentliches Ergebnis dieser Diskussionen war die Einrichtung von Forschungsethikkommissionen (Institutional Review Boards, IRB) aufgrund der historisch begr&#252;ndeten Einsicht, dass das individuelle Gewissen sowie die ethischen Intuitionen des um wissenschaftliche Erkenntnis bem&#252;hten Forschers nur eine schwache moralische Instanz war und ist, wenn es um schutzw&#252;rdige Interessen von Patienten<Superscript>1</Superscript> und Probanden geht. Diese befinden sich naturgem&#228;&#223; in einer schw&#228;cheren Position als der Forscher und m&#252;ssen somit als vulnerabel angesehen werden.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Definition der schutzw&#252;rdigen Interessen von Patienten und Probanden ist dabei selbst immer wieder Gegenstand der Diskussion. Entgegen einer auch heute noch nicht selten gerade von Wissenschaftlern ge&#228;u&#223;erten Ansicht geht es dabei nicht nur um die Abwehr von Gefahren f&#252;r die k&#246;rperliche Integrit&#228;t der Versuchspersonen durch gef&#228;hrliche und gef&#228;hrdende, mehr oder weniger invasive Forschungsmethoden. Schutzw&#252;rdig sind vielmehr die Menschenw&#252;rde der Versuchspersonen und ihre hierdurch begr&#252;ndeten Pers&#246;nlichkeitsrechte selbst, mit allen Implikationen von der Notwendigkeit einer selbstbestimmten Zustimmung zur Teilnahme an jeglicher Forschung &#252;ber k&#246;rperliche und psychische Unversehrtheit bis hin zum Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung, wie auch der Schlussbericht der Enquete-Kommission &#8222;Recht und Ethik der modernen Medizin&#8220; des Deutschen Bundestages sehr deutlich ausf&#252;hrt (<TextLink reference="3"></TextLink>, Seite 9-15). Schutzw&#252;rdig ist damit aber in forschungsethischer Sicht nicht nur der Proband oder Teilnehmer eines biomedizinischen  Forschungsvorhabens, sondern grunds&#228;tzlich jeder Mensch, dessen Pers&#246;nlichkeitsrechte durch Forschung ber&#252;hrt werden, unabh&#228;ngig von ihrer Methodik und Zielsetzung. Dieser ethische Grundsatz gilt uneingeschr&#228;nkt sowohl f&#252;r Teilnehmer eines Ausbildungsforschungsprojektes in der Medizin wie f&#252;r Probanden einer klinischen Studie.</Pgraph>
      <Pgraph>In der klinischen Medizin gibt es in Deutschland seit Jahren eine berufsrechtlich verankerte Beratungspflicht f&#252;r alle biomedizinischen Forschungsvorhaben am Menschen (&#167; 15 der Musterberufsordnung f&#252;r die deutschen &#196;rztinnen und &#196;rzte von 2006 <TextLink reference="4"></TextLink>), die in einzelnen Berufsordnungen verschiedener Landes&#228;rztekammern (z.B. Bayern) noch um epidemiologische Studien mit personenbezogenen Daten erg&#228;nzt wurde. Ethische Grundlage dieser Beratungspflicht ist u.a. die Deklaration von Helsinki des Welt&#228;rztebundes in ihren verschiedenen Fortschreibungen (zuletzt im Jahre 2008 <TextLink reference="5"></TextLink>). Diese Beratung erfolgt in Deutschland seit Mitte der 1970er Jahre durch die f&#252;r den forschenden Arzt<Superscript>1</Superscript> zust&#228;ndige &#246;ffentlich-rechtliche <Mark2>Ethikkommission</Mark2>, die entweder bei den medizinischen Fakult&#228;ten der Universit&#228;ten (f&#252;r Hochschulangeh&#246;rige) oder bei den Landes&#228;rztekammern eingerichtet wurden und interdisziplin&#228;r mit Vertretern aus klinischer und theoretischer Medizin, Biometrie bzw. Statistik, Ethik und Rechtswissenschaften besetzt sind. Unter Beratung wird in diesem Kontext zun&#228;chst eine unabh&#228;ngige <Mark2>kollegiale Beratung</Mark2> der ethischen Zul&#228;ssigkeit eines Forschungsvorhabens im Sinne einer &#8222;kritischen Pr&#252;fung eigener Denkans&#228;tze durch andere, insbesondere Fachkollegen als konstitutivem Element kritischer Wissenschaft&#8220; <TextLink reference="6"></TextLink> verstanden, nicht jedoch eine Kontrolle oder gar Genehmigung von Forschung als solcher. Die Beratungsvoten einer zust&#228;ndigen Ethikkommission entbinden somit den Wissenschaftler auch keineswegs von seiner rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Verantwortung f&#252;r sein Forschungsprojekt.</Pgraph>
      <Pgraph>Lediglich f&#252;r klinische Arzneimittelpr&#252;fungen wird seit der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) von 2004 zwingend eine positive Bewertung durch eine zust&#228;ndige Ethikkommission vor dem Beginn der Studiendurchf&#252;hrung verlangt.</Pgraph>
      <Pgraph>Bei der ethischen Beratung und Bewertung biomedizinischer Forschungsvorhaben oder klinischer Pr&#252;fungen durch Ethikkommissionen <TextLink reference="7"></TextLink> wird - neben dem Bezug auf einschl&#228;gige medizinrechtliche Regelungen sowie die Regeln der &#8222;guten  klinischen Praxis (&#8222;Good Clinical Practice, GCP&#8220;) - h&#228;ufig auf die vier Prinzipien von Beauchamp und Childress <TextLink reference="8"></TextLink> zur&#252;ck gegriffen, die sich als bioethischer Minimalkonsens weitgehend durchgesetzt haben: <Mark2>Respect for Autonomy (Patientenautonomie), Non-Maleficence (Nicht- Schaden), Beneficence (Wohltun) und Justice (Gerechtigkeit)</Mark2> gelten hierbei als &#8222;Prinzipien mittlerer Reichweite&#8220;, deren G&#252;ltigkeit auch ohne moralphilosophische Letztbegr&#252;ndung gleichsam intuitiv erfasst werden kann. Dieser &#8222;Four- Principle- Way&#8220; der Medizinethik liegt im Wesentlichen auch den Reflexionen der Enquete- Kommission &#8222;Recht und Ethik der modernen Medizin&#8220; des deutschen Bundestages im Kontext konsensf&#228;higer moralischer &#220;berzeugungen und ethischer Kriterien in der Medizin zugrunde (<TextLink reference="3"></TextLink>, Seite 19-23). </Pgraph>
      <Pgraph>Die f&#252;r biomedizinische Forschungsvorhaben am Menschen immer erforderliche Nutzen-Risikoabw&#228;gung st&#252;tzt sich in erster Linie auf die Prinzipien &#8222;Nicht-Schaden&#8220; und &#8222;Wohltun&#8220; (Non-Maleficence und Beneficence), w&#228;hrend dem Prinzip der Patienten- oder Probandenautonomie dadurch Rechnung getragen wird, dass auf die Pr&#252;fung des &#8222;Informed Consent&#8220; (der freiwilligen informierten Einverst&#228;ndniserkl&#228;rung und ihrer Voraussetzungen wie z.B. umfassende Aufkl&#228;rung und Einwilligungsf&#228;higkeit) besonderer Wert gelegt wird (<TextLink reference="7"></TextLink>, Seite 66-80). </Pgraph>
      <Pgraph>Das Prinzip &#8222;Gerechtigkeit&#8220; geht &#252;ber Rechtskonformit&#228;t der Studiendurchf&#252;hrung hinaus und meint in einem forschungsethischen Kontext die Fairness bei der Auswahl der Probanden und der Zuweisung von Versuchs und Kontrollbehandlungen (<TextLink reference="6"></TextLink>, Seite 235-236). Typische Gerechtigkeitsprobleme ergeben sich bei Arzneimittelpr&#252;fungen, die an Probanden in L&#228;ndern der 3. Welt durchgef&#252;hrt werden, wenn bei der Zuweisung von Standardtherapien in einem Kontroll- oder Vergleichsarm nicht die gleichen hohen Anforderungen an die Behandlungsqualit&#228;t erf&#252;llt werden wie in entwickelten L&#228;ndern <TextLink reference="9"></TextLink>.</Pgraph>
      <Pgraph>Mittlerweile ist eine Publikation klinischer oder biomedizinischer Studien ohne das dezidierte Votum einer zust&#228;ndigen Ethikkommission in Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren auch international kaum noch m&#246;glich. </Pgraph>
      <Pgraph>Diese internationale Entwicklung nimmt das Feld der medizinischen Ausbildungsforschung nicht aus. So verlangt <Mark2>Medical Education</Mark2> (Blackwell Publishing) seit dem Jahr 2004 von den einreichenden Autoren ein entsprechendes IRB-Votum bzw. eine Begr&#252;ndung, warum ein solches im konkreten Einzelfall nicht erforderlich ist. Offen diskutiert wurde die Problematik der ethischen Bewertung von medizinischer Ausbildungsforschung zun&#228;chst von Morrison und Prideaux (2001) in einem Editorial von Medical Education <TextLink reference="10"></TextLink>. Neben einer Unterscheidung von Evaluation und (generalisierbarer) Forschung wird hier erstmals die ethische Bewertung von medizinischen Ausbildungsforschungsstudien gefordert, allerdings durch eigene Ethikkomitees (&#8222;curriculum ethics committees&#8220;), da die Autoren Zweifel an der Eignung der bereits etablierten Forschungsethikkommissionen auf diesem Feld hatten. In einer Antwort auf diese dezidierte Stellungnahme wurde von Evans <TextLink reference="11"></TextLink> auf die im Vergleich zur biomedizinischen Forschung niedrigen Risiken der Ausbildungsforschung hingewiesen, die bei gen&#252;gender Ber&#252;cksichtigung der informierten Einwilligung (&#8222;informed consent&#8220;) der Studienteilnehmer eine weiteres Ausufern der (Forschungs)-b&#252;rokratie entbehrlich machten. Im Gegensatz hierzu betonen Tomkowiak und Gunderson (2004), dass das Anliegen der informierten Einwilligung, aber auch der Schutz der Identit&#228;t der Studienteilnehmer an medizinischen Ausbildungsforschungsprojekten Gegenstand des Reviews eines IRB sein sollten und nicht dem Gutd&#252;nken des Forschers &#252;berlassen bleiben d&#252;rfen: <Mark2>&#8222;Additionally, no longer can the educator or the institutional leadership make the determination that medical education data are exempt from the human subject review process. This exemption can only provided by the IRB after review of the research application.&#8221;</Mark2> (<TextLink reference="12"></TextLink>, S. 631).</Pgraph>
      <Pgraph>Von Henry &#38; Wright <TextLink reference="13"></TextLink> wurde 2001 diskutiert, welche Studien einer Ethikkommission &#252;berhaupt vorgelegt werden m&#252;ssen. Die Autoren verweisen insbesondere auf die Problematik der Sekund&#228;rdatenanalyse in der medizinischen Ausbildungsforschung, wenn z.B. Evaluationsdaten ebenfalls zur Grundlage weiterer Forschungsaktivit&#228;ten gemacht werden (&#8222;dual purpose activities&#8220;). Sie empfehlen u.a. einen engen Dialog von Ausbildungsforschern mit ihren zust&#228;ndigen Ethikkommissionen im Sinne eines anzusto&#223;enden Lernprozesses. Die Probleme des Umgangs mit Daten, die urspr&#252;nglich in nicht wissenschaftlicher Intention erhoben wurden und nun im Sinne einer retrospektiven Sekund&#228;rdatenanalyse f&#252;r wissenschaftliche Zwecke verwendet werden sollen, wurden auch von McLachlan und McHarg <TextLink reference="14"></TextLink> diskutiert. Hierbei handelt es sich u.a. um Feedback- und Evaluationsdaten, demographische Daten, Benutzerdaten, die in E-Learning-Umgebungen anfallen und um Ergebnisse von Assessments. Neben den allf&#228;lligen Problemen der wissenschaftlichen Validit&#228;t und Generalisierbarkeit auf andere Kontexte k&#246;nnen derartige retrospektive Studien auch ethische Fragen aufwerfen, worauf die Autoren selbst verweisen. Wie sieht es mit der Freiwilligkeit und der informierten Zustimmung aus (Autonomieprinzip), wenn die Studienteilnehmer nicht gefragt wurden, ob sie mit der Verwendung ihrer Daten zu Studienzwecken einverstanden sind&#63; Konflikte mit dem Nicht- Schadensprinzip k&#246;nnten z.B. f&#252;r die Absolventen des Modellstudienganges XY der Hochschule A entstehen, wenn als Ergebnis einer Sekund&#228;rdatenanalyse von Progress-Test-Daten publiziert w&#252;rde, dass dieser Jahrgang besondere Schw&#228;chen in bestimmten Wissensgebieten aufweist, die sich so nicht aus den staatlichen Abschlusszeugnissen ergeben und nun u. U. einen Nachteil bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bedeuten werden. Denkbar sind ferner auch datenschutzrechtliche Probleme im Umgang mit personenbezogenen Daten.</Pgraph>
      <Pgraph>Von besonderer Bedeutung auch in der medizinischen Ausbildungsforschung ist mittlerweile die ethische Bewertung von Interventionsstudien bzw. experimentellen Studien. So wurde im Zeitraum 2002-2007 in insgesamt 43 von 70 (entsprechend 61,4&#37;) randomisierten Studien, die in den vier f&#252;hrenden Fachjournalen der medizinischen Ausbildungsforschung (&#8222;Medical Teacher&#8220;, &#8222;Teaching and Learning in Medicine&#8220;, &#8222;Academic Medicine&#8220; und &#8222;Medical Education&#8220;) publiziert wurden, das Vorliegen eines positiven Ethikvotums berichtet <TextLink reference="15"></TextLink>.</Pgraph>
      <Pgraph>Die skizzierte Entwicklung hin zur ethischen Begutachtung durch institutionalisierte Gremien (IRB) wird vor dem Hintergrund einer zunehmenden Forschungst&#228;tigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Ausbildungsforschung auch kritisch kommentiert. Pugsley &#38; Dornan (2007) benutzen hier f&#252;r das Bild: <Mark2>&#8222;Using a sledgehammer to crack a nut: clinical ethics review and medical education research projects.&#8220;</Mark2> <TextLink reference="16"></TextLink>. Kernpunkt der Kritik von Pugsley &#38; Dornan  ist, dass durch ein &#252;berformalisiertes, b&#252;rokratisches und intransparentes Antrags- und Begutachtungsverfahren von Studien der medizinischen Ausbildungsforschung durch biomedizinische Forschungsethikkommissionen erhebliche Forschungshindernisse aufgebaut werden, die insbesondere auf angehende Forscher (<Mark2>&#8222;embryonic medical education researcher&#8220;</Mark2>) in hohem Ma&#223;e abschreckend wirken werden und so den Forschungsprozess mehr besch&#228;digen als f&#246;rdern. Zum Verst&#228;ndnis dieser Kritik ist anzumerken, dass der Beitrag von Pugsley &#38; Dornan einen Kommentar zu einer qualitativen Studie von Robinson et al. (2007) im selben Heft von Medical Education <TextLink reference="17"></TextLink> darstellt. In dieser in Leeds, Liverpool und Newcastle upon Tyne (UK) durchgef&#252;hrten Studie untersuchen die Autoren den m&#246;glichen Einfluss des Antrags- und Begutachtungsverfahrens durch Forschungsethikkommissionen auf Studierende der Medizin und ihr Verst&#228;ndnis von Forschung und Forschungsmethodik, die im Rahmen eines Curriculums ein kleines umschriebenes Forschungsprojekt durchf&#252;hren und davor zun&#228;chst die H&#252;rde des IRB nehmen m&#252;ssen. Das von Robinson et al. beschriebene formale Antragsverfahren ist in der Tat abschreckend und b&#252;rokratisch. So wurde von den Studierenden selbst bei kleinen Fragebogenstudien die Bearbeitung eines umfangreichen Antragsformulars (40 &#8211; 60 Seiten) verlangt, f&#252;r das eine ganze Arbeitswoche anzusetzen war. Hinzu kamen Unw&#228;gbarkeiten und Unsicherheiten des Begutachtungsprozesses sowie nicht absch&#228;tzbare Bearbeitungszeiten durch das IRB selbst. Unter Ber&#252;cksichtigung der Tatsache, dass es sich um studentische &#220;bungsprojekte handelte, wird die Einsch&#228;tzung eines solchen Prozesses als b&#252;rokratisches Schreckgespenst f&#252;r Forschungswillige, die ihre ersten Schritte in der Forschung machen, verst&#228;ndlich. Pugsley &#38; Dornan &#252;bertragen diese Kritik auf Studien im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung, f&#252;r die in Gro&#223;britannien ihren Ausf&#252;hrungen nach ebenfalls eine Vorlagepflicht bei den IRB besteht. </Pgraph>
      <Pgraph>Es ist sicher richtig, wenn in dieser Kritik weiterhin argumentiert wird, dass medizinische Ausbildungsforschungsprojekte aufgrund ihrer methodischen Anlage und Designs eine gr&#246;&#223;ere N&#228;he zu den Sozial- und Erziehungswissenschaften haben als zur biomedizinischen Forschung. Daraus folgt auch, dass Nutzen- und Risikoabw&#228;gungen hier nach ganz anderen Kriterien vorgenommen werden sollten als z.B. in klinischen Arzneimittelpr&#252;fungen. Ferner sind Forschungsethikkommissionen mit ihren Kernaufgaben schon belastet genug. Dennoch bleibt festzuhalten, dass gerade Ausbildungsforschungsstudien nicht selten zentrale Themen der Forschungsethik wie etwa die Autonomie der Probanden ber&#252;hren. Hier ist eine forschungsethische Begutachtung ohne Zweifel sinnvoll und angebracht, was auch von Pugsley &#38; Dornan so gesehen und nicht in Frage gestellt wird. Die Autoren schlagen jedoch ein vereinfachtes Verfahren zur Begutachtung von Studien der medizinischen Ausbildungsforschung vor (&#8222;fast track approval&#8220;), das sich im Wesentlichen auf Fragen der Aufkl&#228;rung, Einwilligung und einer Einsch&#228;tzung des m&#246;glichen Gef&#228;hrdungspotentials bezieht und aus ihrer Sicht abschreckenden und ungerechtfertigten B&#252;rokratismus vermeidet. </Pgraph>
      <Pgraph>Brown et al. <TextLink reference="18"></TextLink> publizierten die Ergebnisse einer Befragung von 280 Mitgliedern lokaler Forschungsethikkommissionen (LREC) in Gro&#223;britannien zu ihrer Einsch&#228;tzung der Notwendigkeit einer ethischen Bewertung von medizinischen Ausbildungsforschungsstudien durch LREC am Beispiel von sechs exemplarischen Projekten (hierunter verschiedene Fragebogenszenarien zur Ausbildung, Interviews, Telefonbefragungen sowie die Einrichtung einer Adressdatenbank von Studierenden f&#252;r evtl. zuk&#252;nftige Studienrekrutierungen). Von 68 der angeschriebenen 280 LREC- Mitgliedern lagen vollst&#228;ndige Antwortb&#246;gen vor. Ein Gro&#223;teil der Antwortenden sah demnach sehr wohl die Notwendigkeit einer ethischen Bewertung der vorgelegten Ausbildungsprojekte, die grunds&#228;tzlich denselben hohen Standards gen&#252;gen sollten wie klinische Projekte. Die Mehrheit der Antwortenden war sich jedoch ebenfalls darin einig, dass diese Bewertung nicht durch ein LREC, also eine biomedizinische Forschungsethikkommission mit ihrem aufw&#228;ndigen und komplizierten Antragsverfahren, erfolgen m&#252;sse, sondern gegebenenfalls durch ein eigenes Gremium.</Pgraph>
      <Pgraph>Dyrbye et al. publizierten 2008 einen Bericht &#252;ber die Erfahrungen von 83 klinisch t&#228;tigen medizinischen Ausbildungsforschern (Clerkship Directors in Internal Medicine, CDIM) mit ihren IRB in USA und Kanada <TextLink reference="19"></TextLink>. Lediglich 50 Wissenschaftler (60&#37;) berichteten &#252;ber entsprechende Antr&#228;ge bei ihren zust&#228;ndigen IRB. Hierbei wurde von insgesamt 154 Antr&#228;gen kein Antrag von den IRB abgelehnt oder zur&#252;ckgewiesen, 48&#37; wurden als nicht bewertungspflichtig eingestuft, 46&#37; der Antr&#228;ge wurden nur minimale Risiken best&#228;tigt. Nur bei insgesamt 6&#37; der Antr&#228;ge wurde von den IRB die Notwendigkeit eines vollen Review- Prozesses gesehen. Bis zu etwa zwei Drittel der Antragsteller seien insgesamt mit dem Procedere bei den IRB zufrieden gewesen. Schwierigkeiten bestanden bei multizentrischen Studien. Berichtet wurde auch &#252;ber unver&#228;ndert bestehende Unsicherheiten im Hinblick auf die Bewertung von Ausbildungsforschungsstudien durch IRB. Als sehr w&#252;nschenswert im Sinne der Schaffung von mehr Transparenz und Sicherheit wurde ein nationaler Konsens hierzu gesehen. </Pgraph>
      <Pgraph>Am Beispiel einer multizentrischen Studie zur Lebensqualit&#228;t von Medizinstudierenden, die den IRB von sechs unterschiedlichen Institutionen in den USA vorgelegt wurden, beschrieben Dyrbye et al. (2007) eine betr&#228;chtliche Variabilit&#228;t im Reviewprozess der einzelnen IRB sowohl im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten als auch auf inhaltliche Aspekte der gew&#252;nschten zus&#228;tzlichen Informationen bzw. Protokoll&#228;nderungen <TextLink reference="20"></TextLink>. Die Autoren sehen die beschriebene Variabilit&#228;t nicht nur als Hindernis insbesondere f&#252;r multizentrische Studien, sondern auch als Ausdruck der besonderen Schwierigkeiten biomedizinischer Forschungsethikkommissionen mit Projekten der Ausbildungsforschung.</Pgraph>
      <Pgraph>Eine Zusammenfassung der bisher in der internationalen Literatur gef&#252;hrten Diskussion zeigt, dass einerseits Konsens dar&#252;ber besteht, dass auch medizinische Ausbildungsforschungsstudien forschungsethisch bewertet werden sollten. Einigkeit besteht ferner dahingehend, dass der in der biomedizinischen Forschung etablierte Reviewprozess durch Ethikkommissionen f&#252;r klinische Forschung hierf&#252;r eher problematisch und weniger geeignet erscheint.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Beschreibung der nationalen Situation">
      <MainHeadline>Beschreibung der nationalen Situation</MainHeadline>
      <Pgraph>In Deutschland wird wie oben bereits ausgef&#252;hrt die berufsrechtliche und ethische Beratung bei biomedizinischen Forschungsvorhaben am Menschen durch die f&#252;r den Antragsteller zust&#228;ndige Ethikkommission durchgef&#252;hrt. F&#252;r Projekte, die an Universit&#228;ten bzw. akademischen Lehrkrankenh&#228;usern durchgef&#252;hrt werden sollen, ist die an der jeweiligen medizinischen Fakult&#228;t gebildete Kommission zust&#228;ndig. Zusammensetzung, Arbeitsweise und Verfahrensablauf werden in der jeweiligen Gesch&#228;ftsordnung oder Satzung geregelt. Bei der Bearbeitung und Bewertung eines Antrages werden nicht nur ethische, sondern auch rechtliche und forschungsmethodische Aspekte behandelt. In der Regel wird vor der Beschlussfassung der Antragsteller angeh&#246;rt. Die &#246;ffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen in Deutschland haben sich im <Mark2>Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland</Mark2> zusammengeschlossen (<Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.ak-med-ethik-komm.de&#47;">http:&#47;&#47;www.ak-med-ethik-komm.de&#47;</Hyperlink>).</Pgraph>
      <Pgraph>Neben den &#246;ffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen gibt es Einrichtungen verschiedener Fachgesellschaften, die sich in der Verfolgung ihrer Forschungsziele gewissen ethischen Selbstverpflichtungen unterworfen haben. </Pgraph>
      <Pgraph>Die <Mark2>Deutsche Gesellschaft f&#252;r Psychologie</Mark2> sowie die <Mark2>Deutsche Gesellschaft f&#252;r Erziehungswissenschaft</Mark2> sind in diesem Kontext f&#252;r den Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung relevant.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Deutsche Gesellschaft f&#252;r Psychologie hat eine eigene Ethikkommission (<Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.dgps.de&#47;dgps&#47;kommissionen&#47;ethik&#47;">http:&#47;&#47;www.dgps.de&#47;dgps&#47;kommissionen&#47;ethik&#47;</Hyperlink>) eingerichtet, die sich eine Gesch&#228;ftsordnung sowie Ethik-Richtlinien gegeben hat. Die Ethikkommission der deutschen Gesellschaft f&#252;r Psychologie wird auf Antrag t&#228;tig, ihre Voten werden zum Beispiel von der DFG anerkannt. Es handelt sich jedoch um eine rein privatrechtliche Konstruktion. Sie geben lediglich Empfehlungen f&#252;r ethisches Handeln in der Forschung. </Pgraph>
      <Pgraph>Die Deutsche Gesellschaft f&#252;r Erziehungswissenschaft hat als Vorstandskommission einen <Mark2>Ethikrat</Mark2> eingerichtet sowie einen Ethikkodex verabschiedet, der Prinzipien wissenschafts- und berufsethischen Handelns beschreibt  (<Hyperlink href="http:&#47;&#47;dgfe.pleurone.de&#47;ueber&#47;index&#95;html&#47;view&#63;searchterm&#61;ethikrat">http:&#47;&#47;dgfe.pleurone.de&#47;ueber&#47;index&#95;html&#47;view&#63;searchterm&#61;ethikrat</Hyperlink>). </Pgraph>
      <Pgraph>Medizinische Ausbildungsforschungsstudien ohne direkten Patientenbezug sind keine biomedizinischen Forschungsprojekte. Sie unterliegen daher in Deutschland grunds&#228;tzlich keiner berufsethischen oder rechtlichen Beratungspflicht. Dies bedeutet nicht, dass diese Studien in einem rechts- oder ethikfreien Raum stattfinden. So sind in jedem Fall die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung f&#252;r den &#246;ffentlichen Raum Hochschule zu beachten, die z.B. die wissenschaftliche Verwendung von personenbezogenen Daten von Studierenden verbieten. </Pgraph>
      <Pgraph>Derzeit werden in Deutschland Ausbildungsforschungsstudien ohne direkten Patientenbezug daher noch nicht regelm&#228;&#223;ig einer Ethikkommission vorgelegt. In Regensburg wurden w&#228;hrend der letzten drei Jahre zwei einschl&#228;gige Studien der Ethikkommission zur Beratung eingereicht. In beiden F&#228;llen waren Patienten direkt involviert. </Pgraph>
      <Pgraph>F&#252;r die Publikation von Studien ohne direkten Patientenbezug gen&#252;gt somit hierzulande in der Regel eine entsprechende Best&#228;tigung einer zust&#228;ndigen Ethikkommission bzw. je nach Satzung durch deren Vorsitzenden (mit dem Tenor, dass diese Studien keiner formalen Beratungspflicht unterliegen), um evtl. formalen Publikations- oder F&#246;rderrichtlinien zu entsprechen. Bei Antr&#228;gen auf F&#246;rderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich dieses Prozedere durchaus eingeb&#252;rgert.</Pgraph>
      <Pgraph>Dass dies im Einzelfall unbefriedigend ist, wenn ein Studienplan erkennbar mit zentralen ethischen Prinzipien oder rechtlichen Vorgaben wie der Achtung der Probandenautonomie bzw. den Schutz personenbezogener Daten in Konflikt geraten w&#252;rde, liegt auf der Hand. </Pgraph>
      <Pgraph>Solche auch im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung m&#246;glichen Konflikte bereits im Vorfeld eines Forschungsprojektes aufzul&#246;sen, geh&#246;rt auch unabh&#228;ngig von einer formalen Beratungspflicht zum Angebot der kollegialen Beratung und des wissenschaftlichen Diskurses mit den Mitgliedern einer Ethikkommission. Ein grunds&#228;tzliches Misstrauensvotum gegen die moralische Integrit&#228;t des einzelnen sich seiner Verantwortung durchaus bewussten Forschers ist hiermit nicht verbunden. Und warum sollte es nicht sogar m&#246;glich sein, dass auch im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung durch einen freiwilligen Diskurs mit den zum ganz &#252;berwiegenden Teil selbst als Hochschullehrern t&#228;tigen Mitgliedern einer Ethikkommission Ausbildungsforschungsprojekte nicht nur &#252;berhaupt wahrgenommen werden, sondern auch neue inhaltliche Aspekte gesehen und Impulse gegeben werden, die &#252;ber das konkrete Forschungsprojekt in eine Fakult&#228;t oder eine wissenschaftliche Gemeinschaft hineinwirken&#63; </Pgraph>
      <Pgraph>Hieraus ergibt sich unmittelbar die Frage nicht nur nach den Risiken und Problemen, sondern auch nach den Chancen einer Beratung von Projekten der medizinischen Ausbildungsforschung durch Ethikkommissionen.</Pgraph>
      <Pgraph>Wie diese so erfolgen kann, dass sie als Beratungsangebot und Chance von den Antragstellern auch akzeptiert und nicht nur als weitere b&#252;rokratische H&#252;rde gesehen wird, ist derzeit Gegenstand der Diskussion, wie die in der Einf&#252;hrung zitierte Literatur zeigt. </Pgraph>
      <Pgraph>Auch bei den mit biomedizinischer Forschung befassten Ethikkommissionen ist hierf&#252;r jedoch ein Lernprozess erforderlich. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass medizinische Ausbildungsforschungsprojekte lediglich als &#8222;soft science&#8220; wahrgenommen werden. Sie w&#252;rden auch dann zwar nicht nur mehr oder weniger &#8222;durchgewunken&#8220;, aber doch nicht mit der gleichen Intensit&#228;t diskutiert werden wie z.B. eine klinische Arzneimittelpr&#252;fung. </Pgraph>
      <Pgraph>Eine Alternative zur (freiwilligen) Beratung durch die jeweilige Ethikkommission einer medizinischen Fakult&#228;t ist die Einrichtung eines ethischen Beratungsgremiums durch die Gesellschaft f&#252;r medizinische Ausbildung nach dem Beispiel der Deutschen Gesellschaft f&#252;r Psychologie. Eine solche L&#246;sung h&#228;tte ferner den Vorteil, Antragsteller und ihre Projekte nicht nur forschungsethisch, sondern auch inhaltlich und methodisch durch Experten auf dem Gebiet der Ausbildungsforschung beraten zu k&#246;nnen. Eine &#228;hnliche Aufgabe wurde den &#8222;Curriculum Ethics Committees&#8220; bereits von Morrison und Prideaux (2001) zugedacht. </Pgraph>
      <Pgraph>Die entsprechenden Diskussions- und Entscheidungsprozesse sind jedoch noch nicht angesto&#223;en worden. Die Autoren m&#246;chten mit dieser Publikation hierzu einen Beitrag leisten.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Ethische Prinzipien in der medizinischen Ausbildungsforschung">
      <MainHeadline>Ethische Prinzipien in der medizinischen Ausbildungsforschung</MainHeadline>
      <SubHeadline>Ausbildungspraxis versus Ausbildungsforschungsprojekte</SubHeadline>
      <Pgraph>Bevor die ethischen Problemfelder im Einzelnen beschrieben werden, soll auf die Besonderheiten von Ausbildungsforschung im Allgemeinen eingegangen werden. Roberts et al. <TextLink reference="21"></TextLink> unterscheiden Projekte zur Verbesserung der Ausbildungspraxis von reinen Ausbildungsforschungsprojekten. Projekte der Ausbildungspraxis sollen in erster Linie die Fertigkeiten und das Wissen der Teilnehmer verbessern. Hier gilt das Prinzip <Mark2>&#8222;foster the learning of students&#8220;</Mark2> <TextLink reference="21"></TextLink>. Im Gegensatz hierzu zielt Ausbildungsforschung auf die Vermehrung des wissenschaftlichen Wissens ab. Es erfolgt eine explizite Sammlung und Analyse von Daten zum Zwecke der Forschung. Hier gelten die Richtlinien der IRB. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Unterscheidung zwischen Projekten zur Ausbildungspraxis und Ausbildungsforschungsprojekten in der Realit&#228;t keineswegs immer scharf getroffen werden kann. Werden bestimmte Elemente zur Verbesserung der Ausbildungspraxis in den Regelbetrieb aufgenommen, so sollte in der hierf&#252;r verantwortlichen medizinischen Fakult&#228;t einerseits bereits eine weitgehende, im Idealfall durch wissenschaftliche Evidenz (im Sinne von &#8222;BEME- Best Evidence Medical Education&#8220;, <Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.bemecollaboration.org&#47;beme&#47;pages&#47;index.html">http:&#47;&#47;www.bemecollaboration.org&#47;beme&#47;pages&#47;index.html</Hyperlink>) begr&#252;ndete &#220;berzeugung vorliegen, dass diese Elemente nicht nur keine nachhaltige Verschlechterung, sondern vielmehr eine Verbesserung der Ausbildungsqualit&#228;t bewirken werden. Andererseits sollten derartige Innovationen ebenso wie curriculare Ver&#228;nderungen Gegenstand begleitender wissenschaftlicher Evaluationen zur kritischen &#220;berpr&#252;fung dieser &#220;berzeugungen sein. Die Grenze zwischen Ausbildungsforschung und Ausbildungspraxis ist daher aus unserer Sicht flie&#223;end.</Pgraph>
      <Pgraph>Im Folgenden werden exemplarisch ethische Problemfelder und Konflikte im Kontext der medizinischen Ausbildungsforschung beschrieben. Hierbei kann man zwei verschiedene Perspektiven einnehmen: Die der Studierenden als Teilnehmer an Studien und die des Ausbildungsforschers. Bei der Beschreibung der Perspektive der Studierenden beziehen wir uns auf Beauchamp &#38; Childress <TextLink reference="8"></TextLink>, bei der Perspektive des Forschers auf die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft f&#252;r Psychologie (DGP), der Deutschen Gesellschaft f&#252;r Evaluation (DeGEval) <TextLink reference="22"></TextLink> und auf das Joint Committee on Standards for Educational Evaluation <TextLink reference="23"></TextLink>. </Pgraph>
      <SubHeadline>Ethische Prinzipien in Bezug auf die Studienteilnehmer<Superscript>2</Superscript></SubHeadline>
      <Pgraph>
        <Mark1>1. Nicht-Schadensprinzip</Mark1>
      </Pgraph>
      <Pgraph>In der Ausbildungsforschung werden vermehrt wie in klinischen Studien oder der empirischen Sozialforschung experimentelle Studiendesigns wie beispielsweise die Erhebung einer Stichprobe mit anschlie&#223;ender Aufteilung in Kontroll- und Interventionsgruppe eingesetzt. Zwar erweitert sich hierdurch das Repertoire wissenschaftlicher Ausbildungsforschung, gleichzeitig k&#246;nnen jedoch Probleme ethischer Art entstehen. W&#228;hrend die Interventionsgruppe potentiell einen Nutzen (oder Schaden bzw. Nachteil) durch die Intervention erf&#228;hrt, sollte dieser der Kontrollgruppe vorenthalten bleiben. Doch was bedeutet Schaden bzw. &#8222;Nachteil&#8220; in der Ausbildungsforschung&#63;</Pgraph>
      <Pgraph>Zielgr&#246;&#223;en experimenteller Studien in der Ausbildungsforschung sind messbare Parameter von Studienleistungen und ihre Ver&#228;nderungen. Nachteile durch die Teilnahme an experimentellen Studien in der Ausbildungsforschung k&#246;nnen sich aus dem Ausma&#223;, in dem die Untersuchung in die Lebens- und Studiengestaltung der Probanden im Unterschied zum &#8222;Regelstudium&#8220; eingreift und aus den aus diesen Eingriffen entstehenden Konsequenzen ergeben. Es muss also unterschieden werden zwischen Untersuchungen, die au&#223;erhalb der regul&#228;ren Studien- und Pr&#252;fungsorganisation stattfinden und diese in keiner Weise beeinflussen (z.B. innerhalb der vorlesungsfreien Zeit) und Untersuchungen, die in den Studienablauf &#8222;eingebaut&#8220; werden und Teile der regul&#228;ren Ausbildung durch das zu pr&#252;fende neue Vorgehen ersetzen. </Pgraph>
      <Pgraph>Im ersten Fall besteht der Nachteil f&#252;r die Probanden ausschlie&#223;lich im Verlust von frei einteilbarer Zeit. Diese Zeit kann &#8211; bedingt durch die Studienteilnahme &#8211; weder zur Anwendung konventioneller Lerntechniken noch zur Ableistung der vorgeschriebenen Praktika genutzt werden. Unter Ber&#252;cksichtigung der Freiwilligkeit der Teilnahme ist jedoch davon auszugehen, dass die Teilnehmer eine sinnvolle Chancen-Risiko-Abw&#228;gung treffen k&#246;nnen, so dass eine aus ethischer Sicht bedeutsame Benachteiligung kaum eintreten wird.</Pgraph>
      <Pgraph>Der zweite Fall ist wesentlich komplizierter. Da die medizinische Ausbildung weder f&#252;r das Studium als ganzes, noch f&#252;r einzelne Ausbildungsanteile &#8222;Goldstandards&#8220; kennt, ist zun&#228;chst das durch die Studienordnung der jeweiligen medizinischen Fakult&#228;t vor dem Hintergrund ihres medizinischen und medizindidaktischen Sachverstands definierte Regelstudium als &#8222;Messlatte&#8220; anzusehen. Angesichts der seit langem weltweit bestehenden Diskussion um die medizinische Ausbildung muss davon ausgegangen werden, dass kein Anteil dieses Regelstudiengangs unumstritten ist und daher alle Anteile Gegenstand von wissenschaftlichen Projekten mit dem Ziel der Verbesserung der Ausbildung werden sollten. Je nachdem, welche Anteile des Studiums in ein wissenschaftliches Projekt einbezogen werden (das gesamte Studium, Umfang&#47;Prozedere einzelner Lehrveranstaltungen, Umfang&#47;Prozedere von Pr&#252;fungsverfahren, etc.) ergeben sich m&#246;glicherweise unterschiedliche und unterschiedlich schwerwiegende Auswirkungen f&#252;r die Probanden. Dies kann von Wissensdefiziten aufgrund schlechterer Wissensvermittlung in der Interventionsgruppe und damit Nachteilen bei der Pr&#252;fungsvorbereitung bis hin zu stark unterschiedlichen Schweregraden bei Einbeziehung von Pr&#252;fungen und damit auch justiziablen Nachteilen f&#252;r die Teilnehmer f&#252;hren.</Pgraph>
      <Pgraph>Prinzipiell k&#246;nnen in beiden oben genannten F&#228;llen nat&#252;rlich auch Nachteile durch Inhalt und Ablauf der Untersuchung auftreten, beispielsweise durch schockierende Inhalte, Verletzung von Schamgef&#252;hlen, religi&#246;sen Grunds&#228;tzen oder im Rahmen von Kursen, deren Methodik eine starke pers&#246;nliche Involvierung des Studierenden mitf&#252;hren, wie beispielsweise beim Training f&#252;r Gespr&#228;che zur &#220;bermittlung der Diagnose einer chronischen oder lebensbedrohlichen Erkrankung oder psychosozialer Probleme. </Pgraph>
      <Pgraph>Prinzipiell stellen auch kleinere Ver&#228;nderungen zur Verbesserung der Lehre Ma&#223;nahmen dar, die f&#252;r die Teilnehmer ein Gef&#228;hrdungspotential beinhalten k&#246;nnten. Jeder, der an medizinischer Ausbildung beteiligt ist, muss sich daher in jedem Einzelfall des Risikos einer Intervention bewusst sein und die Auswirkungen der Ver&#228;nderungen kritisch reflektieren. F&#252;r die Beurteilung dieses Risikos ist das Ausma&#223; des Eingriffs in die Studiums- und Lebensumst&#228;nde der Teilnehmer ma&#223;geblich. Je weiter die Untersuchung vom Pflichtcurriculum entfernt stattfindet, desto geringer ist das Risiko eines bedeutsamen Nachteils, allerdings auch die Aussagekraft f&#252;r den Routineeinsatz. Aus unserer Sicht sind daher Untersuchungen, die innerhalb des Pflichtcurriculums stattfinden, klar zu bevorzugen, weil nur so aus derartigen Untersuchungen verallgemeinerbare Schlussfolgerungen f&#252;r dessen Verbesserung gezogen werden k&#246;nnen. Diese Vorgehensweise kann jedoch je nach Untersuchungsgegenstand mit erheblichen Nachteilen f&#252;r die Studierenden verbunden sein, so dass eine strenge Beachtung ethischer Kriterien hier unabdingbar ist. Angesichts der Vielzahl der Untersuchungsgegenst&#228;nde kann keine pauschale L&#246;sungsm&#246;glichkeit gegeben werden. Hingewiesen sei aber z.B. auf die M&#246;glichkeit von Cross-Over-Studien, bei denen im biomedizinischen Bereich Interventions- und Kontrollgruppe nach einer gewissen Zeit getauscht werden, um Folgen durch eine Ungleichbehandlung zu vermeiden. </Pgraph>
      <Pgraph>Bei der Abw&#228;gung des potenziellen Nachteilsrisikos ist anderseits zu ber&#252;cksichtigen, dass der Student auch als Teilnehmer eines curricularen und didaktischen Experiments im Bereich einer medizinischen Fakult&#228;t&#8211; anders als ein kranker Teilnehmer z.B. einer klinischen Arzneimittelpr&#252;fung- stets ein autonom handelnder, f&#252;r den eigenen Lernerfolg verantwortlicher und in der Regel zielorientiert vorgehender und kompetenter &#8222;Lernender&#8220; sein sollte. Nicht nur die Anforderungen der staatlichen Abschlussexamina als auch die anzueignenden Kompetenzen sind in der Regel bekannt. So wird in einem wissenschaftlichen, curricular integrierten E- Learning- Projekt z.B. zur Schnittbildanatomie vielen Studierenden sowohl in der Interventions- als auch der Kontrollgruppe sehr schnell klar werden, ob und wie gut sie im Verlauf ihres Lernprozesses normale Strukturen in einem Oberbauch- CT identifizieren k&#246;nnen. Sollte vom Ergebnis des betreffenden Kurses eine relevante Examensleistung abh&#228;ngen, werden die meisten Studierenden wohl zu zus&#228;tzlichen Medien wie z.B. Lehrb&#252;chern, Atlanten etc, greifen, um die selbst wahrgenommenen Wissensl&#252;cken zu schlie&#223;en. Ob sie das nun im Abschlusstest der Studie wahrheitsgem&#228;&#223; angeben werden oder nicht, sei dahingestellt. Das Beispiel illustriert nebenbei ein grunds&#228;tzliches Problem der Verzerrung (Bias) in Ausbildungsforschungsstudien. Selbst kontrollierte experimentelle Ausbildungsforschungsstudien sind oft nicht so kontrollierbar wie sie es nach der reinen Lehre der Studienmethodik sein sollten. Andererseits vermag diese bleibende Eigenverantwortlichkeit und Autonomie des &#8222;Lernenden&#8220; durchaus das ohne Zweifel bestehende Nachteilsrisiko durch die Teilnahme an einem didaktischen oder curricularen Experiment zu relativieren, was f&#252;r die forschungsethische Bewertung solcher Studien von hoher Relevanz ist.</Pgraph>
      <Pgraph>
        <Mark1>2. Informierte Einwilligung </Mark1>
      </Pgraph>
      <Pgraph>Nach der Deklaration von Helsinki (s. Kap. 1.) ist die Zustimmung zur Teilnahme an einer klinischen Studie auf Grundlage einer umfassenden Information zur Untersuchung eine unabdingbare Voraussetzung f&#252;r die Teilnahme als Proband. Dieser f&#252;r klinische Studien geltende Grundsatz l&#228;sst sich auf den Bereich der Ausbildungsforschung nicht 1:1 &#252;bertragen. Denn selbstverst&#228;ndlich haben ausbildende Institutionen (Schulen, Hochschulen und Ausbildungsbetriebe) seit jeher das Recht und die Pflicht, Curricula, Lehr- und Unterrichtspl&#228;ne, Ausbildungsprogramme, Pr&#252;fungsmodalit&#228;ten und Unterrichtsmethoden zu modifizieren, zu modernisieren oder gar zu reformieren. Diese Ver&#228;nderungsprozesse mit wissenschaftlichen Methoden zu begleiten und zu erforschen, ohne dass die Teilnehmer an den jeweiligen Bildungsma&#223;nahmen dem ausdr&#252;cklich zustimmen, gilt als legitime Bildungsforschung. Medizinische Fakult&#228;ten sind hiervon selbstverst&#228;ndlich nicht ausgenommen. </Pgraph>
      <Pgraph>Wenn jedoch im Zuge dieser Ausbildungsforschungen und durch diese motiviert Pers&#246;nlichkeitsrechte von Sch&#252;lern, Studenten oder Auszubildenden ber&#252;hrt werden, ver&#228;ndert sich diese Situation grundlegend. Dies ist in Analogie zur epidemiologischen Forschung in der Regel bereits dann der Fall, wenn personenbeziehbare Daten in verschl&#252;sselter (&#8222;pseudonymisierter&#8220;) Form erhoben werden, die es erm&#246;glichen, den Studienteilnehmer grunds&#228;tzlich zu identifizieren. Ausgenommen hiervon sind lediglich vollst&#228;ndig anonymisierte, aggregierte Datens&#228;tze ohne M&#246;glichkeit der Zuordnung von Daten und Individuen wie es z.B. bei Examensergebnissen eines ganzen Jahrganges der Fall w&#228;re, nachdem alle individuellen Identifikationsmerkmale (z.B. Matrikelnummer, Initialen, Geburtsdaten, Geburtsort etc.) unwiderruflich gel&#246;scht wurden. Pers&#246;nlichkeitsrechte sind auch immer dann ber&#252;hrt, wenn &#8211;unabh&#228;ngig von einer sp&#228;teren Anonymisierung- im Rahmen eines Forschungsprojektes zus&#228;tzliche Daten der Studienteilnehmer erhoben werden, z. B. durch Intelligenztests, Frageb&#246;gen, Interviews, Pers&#246;nlichkeitsprofile im engeren Sinne etc.. Selbstverst&#228;ndlich beziehen sich Pers&#246;nlichkeitsrechte nicht nur auf die Daten einer Person. Auch die durch ein Ausbildungsforschungsprojekt motivierte Teilnahme z.B. an Unterrichtsveranstaltungen, in denen Studierende der Medizin sich gegenseitig Blut abnehmen oder k&#246;rperlich untersuchen, wird man als zustimmungspflichtig ansehen, ohne dass im Fall einer Verweigerung Nachteile zu bef&#252;rchten sein d&#252;rfen, wie es Standard in klinischen Studien ist. </Pgraph>
      <Pgraph>Jede durch ein Ausbildungsforschungsprojekt motivierte Ver&#228;nderung im Curriculum, die die Pers&#246;nlichkeitsrechte der Probanden ber&#252;hrt, bedarf aus forschungsethischer Sicht im Hinblick auf das Autonomieprinzip somit der Einverst&#228;ndniserkl&#228;rung der betroffenen Teilnehmer in einheitlicher, schriftlicher Form. Diese muss eine vollst&#228;ndige Beschreibung von Inhalt, Ablauf, Dauer und Zielsetzung der Untersuchung  enthalten, und ist dem Teilnehmer auszuh&#228;ndigen. Der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme, der jederzeitigen R&#252;cktrittsm&#246;glichkeit ohne Nachteile bef&#252;rchten zu m&#252;ssen, zum Datenschutz und eine verst&#228;ndliche, ausf&#252;hrliche Erl&#228;uterung der potentiellen Vor- und Nachteile durch die Untersuchung sind unverzichtbare Bestandteile der Aufkl&#228;rung. F&#252;r den Fall, dass ein Teilnehmer durch die Untersuchung einen Nachteil erleidet, muss ein Ausgleichsverfahren definiert sein. Im Rahmen klinischer Studien bedeutet dies den Abschluss einer Probandenversicherung f&#252;r die Teilnehmer durch die Studienleitung. Im Rahmen der medizinischen Ausbildungsforschung sollte erwogen werden, dass die Fakult&#228;t den Teilnehmern an solchen Projekten individuelle Ma&#223;nahmen zur Erreichung des Studienziels zusichert, sofern es (mit hinreichender Sicherheit) durch die Teilnahme an einer Studie zur Ausbildungsforschung gef&#228;hrdet ist. Praktisch k&#246;nnte das bedeuten, dass die Teilnehmer Zugang zu einer Kommission erhalten, die auf Antrag eines Teilnehmers feststellt, ob ein solcher Nachteil durch die Intervention zustande gekommen ist oder nicht. Liegt eine Kausalit&#228;t nahe, so wird dem Teilnehmer z.B. eine nochmalige Wiederholungsm&#246;glichkeit der Klausur oder des Kurses zugestanden. Die Erkl&#228;rung darf keine falschen oder irref&#252;hrenden Informationen enthalten. </Pgraph>
      <Pgraph>Mit der Abgabe einer solchen von ihm unterschriebenen Einwilligungserkl&#228;rung erkl&#228;rt sich der Studienteilnehmer bereit, in die Studie eingeschlossen zu werden und gleichzeitig &#252;ber deren Wesen und Inhalt informiert worden zu sein. Die Erkl&#228;rung ist ein Dokument. Es wird den Projektunterlagen beigelegt.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Problematik kann anhand eines Beispiels illustriert werden: Eine Stichprobe Studierender wird in Kontroll- und Interventionsgruppe eingeteilt. Die Kontrollgruppe besucht die Vorlesung des bew&#228;hrten Curriculums, w&#228;hrend die Interventionsgruppe einen neuen, zuvor nicht getesteten interaktiven Computerkurs absolviert. Zus&#228;tzlich werden alle Studierenden gebeten, einen Fragebogen &#252;ber ihre pers&#246;nlichen Lern- und Arbeitsgewohnheiten und ihre bisherigen Pr&#252;fungsergebnisse im Physikum auszuf&#252;llen. &#220;ber den Entwicklungsstand des Computerprogramms und etwaige Fehler werden die Studierenden nicht informiert. Bei diesem Szenario liegen die m&#246;glichen Nachteile in der Intervention. Unabh&#228;ngig davon, wie diese Nachteile aussehen, m&#252;ssen die Teilnehmer dar&#252;ber informiert werden, dass es sich um eine zuvor nicht erprobte Lehrmethode handelt. Durch die Befragung der Studierenden nach ihren pers&#246;nlichen Lern- und Arbeitsgewohnheiten sowie nach ihren bisherigen Examensnoten werden Pers&#246;nlichkeitsrechte direkt ber&#252;hrt. Insbesondere hier&#252;ber muss ebenfalls aufgekl&#228;rt werden. Hierzu geh&#246;rt selbstverst&#228;ndlich auch die Information &#252;ber das Recht, gar nicht oder nur selektiv die betreffenden Fragen zu beantworten.</Pgraph>
      <Pgraph>F&#252;r den Fall, dass eine vollst&#228;ndige Aufkl&#228;rung das Studienziel gef&#228;hrden w&#252;rde, ist zumindest eine nachtr&#228;gliche Information der Studienteilnehmer vorzusehen. Dies kann z.B. in Untersuchungen zum Lern- oder Probleml&#246;severhalten der Fall sein, wenn der Studierende mit l&#246;sbaren und unl&#246;sbaren Aufgaben konfrontiert wird, deren Einfluss auf seine weiteren Strategien erforscht werden soll. Wenn der Proband vorher wei&#223;, dass er auch unl&#246;sbare Aufgaben bekommt, wird er anders vorgehen, als wenn er bei Problemen aufgrund vermeintlicher Inkompetenz frustriert weiter arbeiten soll. Um denkbaren Sch&#228;digungen des Selbstwertgef&#252;hls vorzubeugen, ist es daher erforderlich, den Probanden nachtr&#228;glich in Kenntnis zu setzen.</Pgraph>
      <Pgraph>
        <Mark1>3. Freiwilligkeit der Teilnahme</Mark1>
      </Pgraph>
      <Pgraph>Zwar erkl&#228;rt sich ein Teilnehmer durch die Abgabe der Einwilligungserkl&#228;rung grunds&#228;tzlich bereit, an der Studie teilzunehmen, doch diese Erkl&#228;rung bleibt freiwillig. Die Teilnahme darf weder an Bedingungen gekn&#252;pft werden, noch darf der Abbruch der Teilnahme zu negativen Konsequenzen wie dem Ausschluss von der Abschlussklausur f&#252;hren. </Pgraph>
      <Pgraph>Bei Studien mit Kontroll- und Interventionsgruppe ergibt sich zudem das Ph&#228;nomen der &#8222;Therapie&#8220;- bzw. Gruppenwechsler. Dieses sollte im Studiendesign Ber&#252;cksichtigung finden und nicht zu Nachteilen f&#252;r den Studierenden f&#252;hren.</Pgraph>
      <Pgraph>So ist ein Beispielszenario denkbar, in dem alle Studierenden eines Semesters bei der Eingangsbesprechung anhand ihrer Gruppennummern einer Kontroll- und einer Interventionsgruppe zugeordnet werden. Die Interventionsgruppe bekommt Unterricht in einer neuen Unterrichtsform. Die Kontrollgruppe besucht ein Seminar. Die Teilnahme an der einen oder der anderen Unterrichtsform ist scheinrelevant. &#220;ber Unterschriftenlisten wird die Teilnahme kontrolliert. Studierende d&#252;rfen nur innerhalb einer Unterrichtsform tauschen, wenn Termine nicht wahrgenommen werden k&#246;nnen. In diesem Fall ist weder der Abbruch der Teilnahme noch der Wechsel der Gruppe vorgesehen. Da sich Studien in der Ausbildungsforschung gut in bestehende Abl&#228;ufe integrieren lassen, liegt der Gedanke nahe, bestehende Strukturen f&#252;r eine Form der Verpflichtung f&#252;r die Studienteilnehmer heranzuziehen. Jedoch verletzt diese Vorgehensweise das Prinzip der Freiwilligkeit.</Pgraph>
      <Pgraph>Freiwilligkeit bedeutet auch, dass die Studierenden in jedem Fall die M&#246;glichkeit haben m&#252;ssen, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Studiums nachzukommen, ohne an der Untersuchung teilnehmen zu m&#252;ssen. Es muss wie bereits erw&#228;hnt auch gew&#228;hrleistet sein, dass die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gr&#252;nden beendet werden kann. Weder aus der Nichtteilnahme noch aus dem Abbruch selbst d&#252;rfen f&#252;r die Teilnehmer Nachteile entstehen. F&#252;r die Organisation des Regel-Curriculums stellt diese Bedingung u. U. eine betr&#228;chtliche Problematik dar, insbesondere f&#252;r Fakult&#228;ten mit relativ wenigen Studierenden, da ein Regelangebot in jedem Fall aufrechterhalten werden muss. Das Prozedere f&#252;r den Fall der Nichtteilnahme&#47;des Abbruchs muss f&#252;r die potentiellen Teilnehmer bereits zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung klar als Alternative sichtbar sein.</Pgraph>
      <SubHeadline>Ethische Prinzipien  in Bezug auf die Wissenschaftler </SubHeadline>
      <Pgraph>
        <Mark1>1. Methodische Kompetenz des Wissenschaftlers</Mark1>
        <Mark1>
          <Superscript>3</Superscript>
        </Mark1>
      </Pgraph>
      <Pgraph>Die Verantwortung zur Einhaltung ethischer Praxis bei der Forschung liegt immer beim Untersucher. Neben einer verantwortungsvollen Pers&#246;nlichkeit und dem Einhalten g&#252;ltiger Regeln des methodischen Vorgehens sollten die Ergebnisse der Studie transparent und &#252;berpr&#252;fbar sein. </Pgraph>
      <Pgraph>Nur theoretisch und methodisch fundierte Studien helfen Forschungsfragen valide zu beantworten, um damit informierte Urteile und Entscheidungen treffen zu k&#246;nnen. Daher ist es unabdingbar, dass der Wissenschaftler Kompetenz auf dem zu untersuchenden Gebiet und der zu verwendenden Forschungsmethoden besitzt. Dies kann w&#228;hrend des Studiums, in Fortbildungen oder in Form von Beratungen durch fachlich bzw. methodisch kompetente Personen geschehen. </Pgraph>
      <Pgraph>Jeder Wissenschaftler muss offen f&#252;r Kritik und bereit sein, auch eigene Erkenntnisse konsequent anzuzweifeln. </Pgraph>
      <Pgraph>Da die Kompetenz in den verwendeten Methoden und auf dem untersuchten Gebiet eine zwingende Voraussetzung f&#252;r den Erhalt aussagekr&#228;ftiger Ergebnisse ist, sollte sie vor Studienbeginn nachgewiesen und &#252;berpr&#252;ft werden. Die sachgerechte Beantwortung der Fragestellung der Untersuchung und damit die Vermehrung des Wissens und letztlich die Verbesserung der medizinischen Ausbildung f&#252;r kommende Generationen stellt die ethische Rechtfertigung des Nachteilsrisikos f&#252;r die Teilnehmer dar. Ungen&#252;gende methodische Kompetenz setzt damit die Teilnehmer einem Risiko aus, ohne dass ein Vorteil f&#252;r die Allgemeinheit entsteht. </Pgraph>
      <Pgraph>
        <Mark1>2. Einhalten g&#252;ltiger Regeln methodischen Vorgehens</Mark1>
      </Pgraph>
      <Pgraph>Die Deutsche Gesellschaft f&#252;r Evaluation e.V. <TextLink reference="22"></TextLink> hat Standards zur Evaluation ver&#246;ffentlicht. Diese sind angelehnt an den Standards des Joint Committees <TextLink reference="23"></TextLink>. Es handelt sich hierbei um N&#252;tzlichkeit, Durchf&#252;hrbarkeit, Fairness und Genauigkeit. Die Standards beziehen sich zwar auf Evaluation, k&#246;nnen jedoch auch auf Studien angewendet werden. </Pgraph>
      <Pgraph>Das Kriterium der <Mark2>N&#252;tzlichkeit</Mark2> beinhaltet die Frage nach dem Grund der Evaluation. Neben einer anschaulichen, verst&#228;ndlichen und vollst&#228;ndigen Berichterstattung muss ebenfalls zwischen Ziel- und Surrogatkriterien unterschieden werden. Mit Hilfe von Zielkriterien werden die Wirkungen von Interventionen gemessen. Surrogatkriterien messen die Ver&#228;nderung von Einstellungen der Teilnehmer und sollen somit zu einem besseren Verst&#228;ndnis der Wirkungsweise der untersuchten Verfahren beitragen. In Evaluationen d&#252;rfen nicht nur Surrogatkriterien untersucht werden, vielmehr sollten die Zielkriterien eine &#252;bergeordnete Rolle spielen. Damit eine Studie n&#252;tzlich ist, m&#252;ssen die Ergebnisse in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse eingebunden werden. </Pgraph>
      <Pgraph>Bei dem Kriterium der <Mark2>Durchf&#252;hrbarkeit</Mark2> wird das Verh&#228;ltnis von Kosten und Nutzen betrachtet. Zum einen handelt es sich hierbei um das Abw&#228;gen von Kosten der Evaluation und Nutzen der Ergebnisse. Zum anderen muss die G&#252;te von verwendeten Messinstrumenten &#47; Studienmethoden und die Zumutbarkeit f&#252;r die Teilnehmer ausbalanciert werden. Aufw&#228;ndige Messverfahren bzw. die forschungsintensive Standardisierung von Messinstrumenten stellen eine erh&#246;hte Belastung der Teilnehmer dar. Verwendet man jedoch weniger aufw&#228;ndige, eventuell weniger reliable bzw. valide Instrumente, k&#246;nnen die Aussagen der Studie in ihrer Qualit&#228;t gemindert werden. </Pgraph>
      <Pgraph>Das Kriterium <Mark2>Fairness</Mark2> bezieht sich auf den Schutz der individuellen Rechte der Teilnehmer und die unparteiische Durchf&#252;hrung und Berichterstattung. Die Ergebnisse der Evaluation m&#252;ssen ver&#246;ffentlicht werden. Dazu wird vorher der Rahmen festgesetzt, in dem die Ergebnisse ver&#246;ffentlicht werden. Mindestens sollten jedoch alle Beteiligten die Ergebnisse der Evaluation erhalten. </Pgraph>
      <Pgraph>Das Kriterium der <Mark2>Genauigkeit</Mark2> bezieht sich auf die Beschreibung der Evaluation, die verwendeten Informationen, angewandten Messinstrumente, die Schlussfolgerungen aus der Evaluation und auf die Dokumentation und Archivierung. Es wird nicht nur der Evaluationsgegenstand genau beschrieben, sondern auch die Rahmenbedingungen, der Zweck und das Vorgehen. Dies soll die &#220;berpr&#252;fbarkeit der Ergebnisse und die generelle Replizierbarkeit der Studie erm&#246;glichen. Des Weiteren m&#252;ssen alle Informationsquellen angegeben und deren Qualit&#228;t beschrieben werden. Zur Beantwortung der Fragestellungen werden sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Informationen systematisch analysiert. Damit die Aussagen der Evaluation zuverl&#228;ssig und &#252;bertragbar sind, m&#252;ssen f&#252;r quantitative Studien die G&#252;tekriterien Objektivit&#228;t, Reliabilit&#228;t und Validit&#228;t eingehalten werden. Beim qualitativen Forschungsansatz m&#252;ssen die Kriterien intersubjektive Nachvollziehbarkeit, Indikation des Forschungsprozesses, empirische Verankerung, Limitation, Koh&#228;renz, Relevanz und reflektierte Subjektivit&#228;t erf&#252;llt werden <TextLink reference="24"></TextLink>. Falls keine zuverl&#228;ssigen und validen Messinstrumente zur Verf&#252;gung stehen, m&#252;ssen die St&#228;rken und Grenzen der Ergebnisse und deren Interpretationen genau beschrieben werden. Zus&#228;tzlich m&#252;ssen bei den Studien potentielle Fehlerquellen erkannt und ausgeschaltet werden. Die begr&#252;ndeten Schlussfolgerungen aus der Evaluation m&#252;ssen auch f&#252;r Personen nachvollziehbar sein, welche nicht mit Forschungsmethoden vertraut sind. Zum Schluss wird die Evaluation dokumentiert und archiviert. Damit sind Meta-Evaluationen m&#246;glich. Au&#223;erdem k&#246;nnen so die Ergebnisse &#252;berpr&#252;ft werden. </Pgraph>
      <Pgraph>Die Bewertung der wissenschaftlichen Validit&#228;t eines Forschungsprojektes ist ebenfalls Bestandteil einer forschungsethischen Beratung bzw. Begutachtung. Irrelevante, repetitive, obsolete oder invalide Forschung ist unseri&#246;s und ethisch nicht akzeptabel (<TextLink reference="7"></TextLink>, Seite 3). Nicht nur, weil dadurch jede Probandeneinwilligung unwirksam wird, die im Grunde immer aufgrund von Vertrauen auch in die Qualit&#228;t eines Forschungsprojektes gegeben wird, sondern auch weil jeder noch so kleine, aus schlechter Forschung resultierende Probandennachteil inakzeptabel, weil vermeidbar wird. Aus den Ergebnissen unseri&#246;ser Forschung k&#246;nnen dennoch weitreichende und falsche Schlussfolgerungen gezogen werden. Auch das macht solche Forschung von vorneherein unethisch.</Pgraph>
      <Pgraph>
        <Mark1>3. Ver&#246;ffentlichung von Daten</Mark1>
      </Pgraph>
      <Pgraph>Bei der Ver&#246;ffentlichung sollten das Vorgehen und die Daten vollst&#228;ndig und korrekt dokumentiert sein. Dabei m&#252;ssen auch potentielle Fehlerquellen dargestellt werden, damit Fehlinterpretationen verhindert werden k&#246;nnen. Whittington <TextLink reference="25"></TextLink> zeigt in seiner Studie zur Qualit&#228;t der berichteten Messungen, dass viele Artikel zu wenige Informationen zur angemessenen Beurteilung der Ergebnisse liefern. So werden nur in ca. der H&#228;lfte aller untersuchten Artikel &#252;berhaupt Angaben zur Reliabilit&#228;t der verwendeten Messinstrumente gemacht. Zum Schutz der Teilnehmer m&#252;ssen die Daten anonymisiert werden. Bei der Beteiligung mehrerer Personen an der Forschung, werden deren Beitr&#228;ge deutlich kenntlich gemacht. Werden im Nachhinein signifikante Fehler entdeckt, m&#252;ssen diese korrigiert werden z.B. als Erratum. Die anonymisierten Daten sollten anderen Forschern zur Verf&#252;gung gestellt werden, damit die Ergebnisse repliziert oder verifiziert werden k&#246;nnen. Ein gro&#223;es praktisches Problem ergibt sich bei der selektiven Ver&#246;ffentlichung von Studien. Um informierte Entscheidungen treffen zu k&#246;nnen, werden jedoch auch Informationen aus Studien ben&#246;tigt, welche keine signifikanten Ergebnisse aufweisen. Diese landen jedoch nicht selten in den Schubladen der Forschungseinrichtungen (sog. File-Drawer-Problem).  </Pgraph>
      <Pgraph>Rohdaten sollten anderen Forschern zum Zwecke der Re-Analyse oder Meta-Analysen zur Verf&#252;gung gestellt werden.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Ver&#246;ffentlichung von Ergebnissen der medizinischen Ausbildungsforschung sollte einen kompetenten und (selbst-) kritischen &#246;ffentlichen Austausch erm&#246;glichen. Mit der Zunahme methodisch fundierter und qualitativ hochwertiger Ausbildungsforschung k&#246;nnen gesicherte Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung in der medizinischen Ausbildung hervorgebracht werden.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Zusammenfassende Diskussion und Empfehlungen">
      <MainHeadline>Zusammenfassende Diskussion und Empfehlungen</MainHeadline>
      <Pgraph>Die kritische Begutachtung, Beratung und Diskussion durch ein unabh&#228;ngiges institutionalisiertes kollegiales Gremium ist im Bereich der klinischen und epidemiologischen Forschung national und international Standard. Die Notwendigkeit eines solchen Reviewprozesses ergibt sich unmittelbar aus dem erheblichen Gefahrenpotential der biomedizinischen Forschung, wenngleich die Einf&#252;hrung von Ethikkommissionen zun&#228;chst umstritten war und auf Widerstand stie&#223;. Forschungsethisches Problembewusstsein geht jedoch &#252;ber die alleinige Betrachtung und Abw&#228;gung von Risiken f&#252;r Leib und Leben hinaus, so fundamental diese auch sind. Neben dem Nicht- Schadensprinzip und Wohltunsprinzip, die dieser prim&#228;ren Nutzen- Risikoanalyse zugrunde liegen, treten als weitere medizinethische Prinzipien das Autonomie- und das Gerechtigkeitsprinzip, die zwar zun&#228;chst als gleichrangig gelten, im Einzelfall jedoch durchaus gewichtet werden m&#252;ssen. Es besteht Konsens, dass eine klinische Studie, auch wenn sie ohne oder nur mit minimalen Risiken f&#252;r die Studienteilnehmer verbunden ist, nicht ohne deren ausdr&#252;ckliche und freiwillige Zustimmung nach umf&#228;nglicher Aufkl&#228;rung durchgef&#252;hrt werden darf. </Pgraph>
      <Pgraph>Im Bereich der Psychologie, der Erziehungs- und Sozialwissenschaften werden ebenfalls seit langem Studien mit menschlichen Versuchspersonen durchgef&#252;hrt. Im Vergleich zu biomedizinischen Forschungsvorhaben gibt es hierbei in der Regel keine unmittelbaren Risiken f&#252;r Leib und Leben der Studienteilnehmer. Studien aus diesen beiden Wissenschaftsfeldern sind daher nur bedingt miteinander vergleichbar. Aus diesem Grund gibt es bislang auch wohl keine gesetzlich geregelte Beratungspflicht f&#252;r diese Studien. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie forschungsethisch trivial sind. Das ber&#252;hmte &#8222;Milgram- Experiment&#8220; <TextLink reference="26"></TextLink> aus dem Bereich der Sozialpsychologie ist hierf&#252;r ein gutes Beispiel. Gleiches gilt f&#252;r eine klassische, nach heutigen forschungsethischen Ma&#223;st&#228;ben &#252;beraus problematische Studie an einem Kind aus dem Gebiet der behavioristischen Lerntheorie (Der kleine Albert, Watson und Rayner 1920, <TextLink reference="27"></TextLink>). Die Beispiele gerade aus dem Bereich der experimentellen Psychologie lie&#223;en sich zwanglos fortsetzen. Im Vordergrund dieser Studien stehen forschungsethisch regelm&#228;&#223;ig Probleme der Autonomie, d.h. Probleme der informierten Einwilligung und Aufkl&#228;rung sowie der Freiwilligkeit der Studienteilnahme. Hinzu kommen zunehmend aber auch rechtliche Probleme im Kontext des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung. Die genannten Beispiele zeigen ferner, dass auch bei Studien mit Probanden im Bereich der nicht- biomedizinischen Forschung durchaus Sch&#228;den und Nachteile auftreten k&#246;nnen. </Pgraph>
      <Pgraph>Die medizinische Ausbildungsforschung (Medical Education Research) ist ein vergleichsweise junges, aber sehr weit gef&#228;chertes Forschungsfeld mit sich entwickelnder Institutionalisierung. Die Breite des Forschungsspektrums ist beeindruckend und reicht von der kognitionspsychologisch orientierten Grundlagenforschung (z.B. im Bereich der Expertiseforschung) &#252;ber Untersuchungen zum Lehr- und Lernverhalten bis hin zur Evaluationsforschung und Curriculums- bzw. Fakult&#228;tsentwicklung. Methodisch und inhaltlich bestehen &#8211; sieht man von allgemeinen methodischen Standards ab &#8211; wesentlich mehr Ber&#252;hrungspunkte und Schnittmengen mit der Psychologie und allgemeinen Erziehungs- bzw. Sozialwissenschaften als mit der klinischen oder biomedizinischen Forschung mit ihrem ganz anderen Risikoprofil f&#252;r die teilnehmenden Probanden und Patienten. Insofern erscheint es auf den ersten Blick &#252;bertrieben, f&#252;r die Studien in diesem Feld die gleichen Standards im Hinblick auf ethische Begutachtung durch eine Ethikkommission zu fordern wie bei klinischen Arzneimittelpr&#252;fungen. Die Sorge, dass so ein entstehendes Forschungsfeld mehr behindert als gef&#246;rdert wird, ist nicht unbegr&#252;ndet. Dennoch ist unbestreitbar, dass auch im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung forschungsethische und rechtliche Konfliktfelder vor allem im Zusammenhang mit dem Autonomieprinzip sowie dem Datenschutz bestehen k&#246;nnen. Auch ohne formale Beratungs- oder gar Genehmigungspflicht f&#252;r solche Studien, ist daher aus Sicht der Autoren ein qualifiziertes forschungsethisches Beratungsangebot f&#252;r die medizinische Ausbildungsforschung sinnvoll und w&#252;nschenswert, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund entsprechender Anforderungen bei der Publikation in internationalen Fachzeitschriften oder der Vergabe von F&#246;rdermitteln, die h&#228;ufig den Nachweis einer entsprechenden Beratung oder gar ein formales Votum eines IRB verlangen. Ein einfacher Freistellungsbescheid des Vorsitzenden einer Ethikkommission, dass nach nationalem Recht die ethische Bewertung eines med. Ausbildungsprojektes nicht erforderlich ist, mag formal gen&#252;gen, wird aber der Komplexit&#228;t der medizinischen Ausbildungsforschung in keiner Weise gerecht. Aus Sicht der Autoren birgt ein solches Prozedere (&#8222;Freifahrtschein&#8220;) auf lange Sicht vielmehr die Gefahr der Abqualifizierung medizinischer Ausbildungsforschung, f&#252;r die man im Vergleich zur &#8222;richtigen biomedizinischen&#8220; Forschung nicht einmal ein Ethikvotum ben&#246;tigt. </Pgraph>
      <Pgraph>F&#252;r die Akzeptanz eines forschungsethischen Beratungsangebots im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung ist aus Sicht der Autoren im Konsens mit der bisher vorliegenden Literatur unerl&#228;sslich, dass es nicht nur qualifiziert, sondern vor allem freiwillig, transparent im Sinne nachvollziehbarer Beurteilungskriterien und niederschwellig ist. Hiermit ist gemeint, dass bereits das Antragsverfahren f&#252;r eine solche Beratung unb&#252;rokratisch und auf das Wesentliche beschr&#228;nkt sein sollte. Antragsformulare im Umfang von 40 -60 Seiten wie von Pugsley &#38; Dornan 2007 beschrieben, sind diesem Ziel sicher nicht hilfreich. Nachdem eine forschungsethische Beratung ohne qualifizierte Bewertung der Angemessenheit des geplanten Forschungsdesigns und der vorgesehenen Forschungsmethoden unvollst&#228;ndig ist, empfehlen die Autoren angesichts der Verortung der medizinischen Ausbildungsforschung im Grenzgebiet zwischen Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften die Etablierung eines eigenst&#228;ndigen ethischen Beratungsgremiums bei der Gesellschaft f&#252;r Medizinische Ausbildung (GMA), <Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.gesellschaft-medizinische-ausbildung.org">http:&#47;&#47;www.gesellschaft-medizinische-ausbildung.org</Hyperlink>, nach dem Vorbild anderer Fachgesellschaften. Ob man dieses Gremium nun Ethikkommission, Ethikkomitee oder Ethikausschuss nennt, ist zun&#228;chst nachrangig. Gegenstand der Beratung sollten in erster Linie forschungsethische Fragen und m&#246;gliche Konflikte eines Forschungsprojektes im Zusammenhang mit den Prinzipien des Nicht-Schadens und der Freiwilligkeit sowie Fragen des Studiendesigns und der Studienmethodik sein. Hierzu k&#246;nnen im Einzelfall die &#220;berpr&#252;fung der schriftlichen Aufkl&#228;rungs- und Einverst&#228;ndnisdokumente sowie die Kl&#228;rung rechtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz geh&#246;ren. Die Vorschl&#228;ge von Bordage und Dawson (2003) zur Gestaltung eines F&#246;rderantrages bzw. einer Publikation im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung in 8 Schritten und 28 Fragen sind eine gute Grundlage auch f&#252;r einen forschungsethischen Beratungsprozess <TextLink reference="28"></TextLink>. In Tabelle 1 <ImgLink imgNo="1" imgType="table"/> findet sich zusammenfassend eine m&#246;gliche Checkliste f&#252;r die ethische Beratung von medizinischen Ausbildungsforschungsprojekten.</Pgraph>
      <Pgraph>Alle im Zusammenhang mit der Etablierung eines solchen Gremiums stehenden konstitutiven und prozeduralen Fragen (Zusammensetzung des Ausschusses, Antragsverfahren, Arbeitsweise etc.) m&#252;ssen selbstverst&#228;ndlich in einer Satzung bzw. Gesch&#228;ftsordnung durch die Gremien der GMA festgelegt werden. </Pgraph>
      <Pgraph>Um einem m&#246;glichen Missverst&#228;ndnis vorzubeugen, sei noch einmal betont, dass die Autoren keine Genehmigungs- oder Beratungspflicht f&#252;r Studien der Medizinischen Ausbildungsforschung fordern, sondern die Etablierung eines Beratungsgremiums f&#252;r m&#246;gliche ethische Konflikte im Zusammenhang mit medizinischen Ausbildungsforschungsprojekten auf freiwilliger Basis vorschlagen. </Pgraph>
      <Pgraph>Wir regen ferner eine Empfehlung der GMA an ihre Mitglieder an, ein solches Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen, wenn eine Publikation des geplanten Forschungsprojektes in internationalen Fachzeitschriften oder die Beantragung von Drittmitteln bzw. F&#246;rdermitteln beabsichtigt sind. </Pgraph>
      <Pgraph>Die Autoren sind sich bewusst, dass mit der Etablierung eines solchen ethischen Beratungsgremiums im Bereich der medizinischen Ausbildungsforschung durch die GMA auch international in der &#8222;Scientific Community of Medical Education&#8220; Neuland betreten werden w&#252;rde. Die Diskussion der Chancen und Risiken einer solchen Innovation verspricht, spannend und interessant zu werden.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Anmerkung">
      <MainHeadline>Anmerkung</MainHeadline>
      <Pgraph><Superscript>1</Superscript> Im Folgenden wird nur die m&#228;nnliche Form verwendet. Es ist jedoch auch immer die weibliche gemeint.</Pgraph>
      <Pgraph><Superscript>2</Superscript> Als Studienteilnehmer wird in erster Linie der Student als Proband gesehen. Je nach Fragestellung k&#246;nnen aber auch Patienten, Lehrpersonal oder Personen au&#223;erhalb der medizinischen Ausbildung betroffen sein.</Pgraph>
      <Pgraph><Superscript>3</Superscript> In Anlehnung an die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft f&#252;r Psychologie e.V. (DGPs), des Bundesverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der American Psychological Association (APA).</Pgraph>
    </TextBlock>
    <References linked="yes">
      <Reference refNo="1">
        <RefAuthor>Perthes N</RefAuthor>
        <RefAuthor>Griesecke B</RefAuthor>
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