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    <IdentifierDoi>10.3205/mbi000418</IdentifierDoi>
    <IdentifierUrn>urn:nbn:de:0183-mbi0004182</IdentifierUrn>
    <ArticleType>Fachbeitrag</ArticleType>
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      <Title language="de">Die Umsetzung des UrhWissG bei subito &#8211; ein kurzer Blick in den Maschinenraum</Title>
      <TitleTranslated language="en">The implementation of the Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) at subito &#8211; a short report from practice</TitleTranslated>
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          <LastnameHeading>Homann</LastnameHeading>
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          <AcademicTitle>Dr. des.</AcademicTitle>
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        <Address>subito. Dokumente aus Bibliotheken e.V., Gesch&#228;ftsstelle, Berliner Str. 53, Berlin, Deutschland, Tel.: &#43;49 (0)30 417 497 11, Fax:  &#43;49 (0)30 417 497 20<Affiliation>subito. Dokumente aus Bibliotheken e.V., Berlin, Deutschland</Affiliation></Address>
        <Email>homann&#64;subito-doc.de</Email>
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      <Keyword language="de">Urheberrecht</Keyword>
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      <SectionHeading language="de">AGMB-Jahrestagung in Oldenburg 2018</SectionHeading>
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    <DatePublished>20181221</DatePublished></DatePublishedList>
    <Language>germ</Language>
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      <AltText language="en">This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 License.</AltText>
      <AltText language="de">Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung).</AltText>
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      <Journal>
        <ISSN>1865-066X</ISSN>
        <Volume>18</Volume>
        <Issue>3</Issue>
        <JournalTitle>GMS Medizin - Bibliothek - Information</JournalTitle>
        <JournalTitleAbbr>GMS Med Bibl Inf</JournalTitleAbbr>
        <IssueTitle>AGMB Jahrestagung in Oldenburg 2018: Medizinbibliotheken: offen und innovativ aus Tradition</IssueTitle>
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    <ArticleNo>17</ArticleNo>
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    <Abstract language="de" linked="yes"><Pgraph>Am 1. M&#228;rz 2018 trat das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Ein Ergebnis des UrhWissG war die signifikante &#196;nderung des gesetzlichen Rahmens f&#252;r die Dokumentenlieferung, weshalb subito gezwungen war, einige &#196;nderungen an seinen Services vorzunehmen. In diesem kurzen Praxisbericht werden einerseits die Probleme vorgestellt, die sich f&#252;r subito aus dem neuen Urheberrechtsgesetz ergeben. Andererseits wird beschrieben, wie subito seine Services an die neuen Bestimmungen angepasst hat. Dieser Artikel befasst sich speziell damit, wie das neue UrhWissG den Dokumentenlieferdienst subito in Deutschland ver&#228;ndert hat.</Pgraph></Abstract>
    <Abstract language="en" linked="yes"><Pgraph>On March 1<Superscript>st</Superscript> 2018, the new German copyright law came into force. As a result of the so-called Urhberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), the legal framework for document delivery changed significantly, so the document supplier subito was forced to make some changes in its service. On the one hand, this short report illustrates the problems for subito in the context of the new copyright law. On the other hand, it describes how subito adapted its service according to the new regulations. In particular, this article focuses on how the UrhWissG changed subitos document delivery within Germany.</Pgraph></Abstract>
    <TextBlock linked="yes" name="subito document delivery &#8211; ein fester Bestandteil der &#252;berregionalen Informationsversorgung">
      <MainHeadline>subito document delivery &#8211; ein fester Bestandteil der &#252;berregionalen Informationsversorgung</MainHeadline><Pgraph>Unter dem Namen <Mark2>subito</Mark2> haben sich seit nunmehr <TextGroup><PlainText>20 J</PlainText></TextGroup>ahren 37 wissenschaftliche Bibliotheken zusammengeschlossen, um ihre Ressourcen zu b&#252;ndeln und Kopien aus wissenschaftlichen Zeitschriften und B&#252;chern auszuliefern <TextLink reference="1"></TextLink>, <TextLink reference="2"></TextLink>. Zu den <Mark2>subito</Mark2>-Bibliotheken z&#228;hlen nicht nur deutsche Bibliotheken wie die Zentralbibliothek f&#252;r Medizin in K&#246;ln oder kleinere Bibliotheken unterschiedlicher Verb&#252;nde mit herausragenden wissenschaftlichen Best&#228;nden. <Mark2>subito</Mark2> ist international aufgestellt. Es geh&#246;ren auch die Zentralbibliothek f&#252;r Physik der Universit&#228;t Wien und die Universit&#228;tsbibliothek der Medizinischen Universit&#228;t Wien sowie die ETH-Z&#252;rich dem Dokumentenlieferdienst an. Global gesehen stellt <Mark2>subito</Mark2> unzweifelhaft ein einmaliges Gebilde dar, da die Lieferbibliotheken gemeinsam unter dem Dach eines eingetragenen, gemeinn&#252;tzigen Vereins mit dem Hauptsitz in Berlin agieren. Dieser erf&#252;llt den prim&#228;ren Zweck, Wissenschaftler, Studierende, Auszubildende sowie Sch&#252;ler durch die Versorgung mit Fachinformation zu angemessenen Preisen zu unterst&#252;tzen &#8211; schnell und verl&#228;sslich. Dar&#252;ber hinaus wird aber zum einen ein analog zur internationalen Fernleihe gestalteter Lieferservice f&#252;r Bibliotheken angeboten. Zum anderen ist eine tragende S&#228;ule des <Mark2>subito</Mark2>-Konzepts, ebenfalls kommerzielle Nutzer jeglicher Couleur zu beliefern. So ist <Mark2>subito</Mark2> auch als Informationsversorger f&#252;r zahlreiche Pharmakonzerne, Unternehmen der Medizintechnik, aber auch selbstst&#228;ndige Mediziner kaum wegzudenken. </Pgraph></TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Millionen von Zeitschriftenartikeln auf m&#246;glichst verschiedenen Lieferwegen">
      <MainHeadline>Millionen von Zeitschriftenartikeln auf m&#246;glichst verschiedenen Lieferwegen</MainHeadline><Pgraph><Mark2>subito</Mark2> versteht sich in erster Linie als ein Expresslieferdienst, dessen Hauptgesch&#228;ft der Versand von Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften und B&#252;chern ist. Hierbei bietet <Mark2>subito</Mark2> seinen Nutzern durch das verbund&#252;bergreifende Konzept den Zugriff auf 970.000 der insgesamt in der von der Staatsbibliothek Berlin betreuten <Mark2>Zeitschriftendatenbank</Mark2> (<Mark2>ZDB</Mark2>) verzeichneten 1,8 Millionen Zeitschriften. Der Recherche- und Bestellprozess kann vom Nutzer zum einen direkt auf dem <Mark2>subito</Mark2>-Portal (<Hyperlink href="https:&#47;&#47;www.subito-doc.de&#47;">https:&#47;&#47;www.subito-doc.de&#47;</Hyperlink>) erfolgen. Hier stehen unterschiedliche M&#246;glichkeiten bereit, &#252;ber Zeitschriften- und Aufsatztiteldaten, ISSNs, ISBNs oder PubMed-IDs zum gew&#252;nschten Werk zu gelangen. Bestellungen k&#246;nnen jedoch auch  aus anderen Plattformen heraus aufgeben werden &#8211; so etwa w&#228;hrend der Recherche im Gemeinsamen Verbundkatalog des GBV, bei LIVIVO oder im Katalog der Bayrischen Staatsbibliothek. Mit der Funktion der von <Mark2>subito</Mark2> entwickelten PreOrder-Schnittstelle k&#246;nnen Rechercheergebnisse, die etwa in den GBV-Datenbanken ermittelt wurden, &#252;ber den Direktlieferdienst <Mark2>subito</Mark2> bestellt werden, ohne dass bei <Mark2>subito</Mark2> erneut recherchiert werden muss <TextLink reference="3"></TextLink>. Die Lieferbibliotheken erledigen die eingehenden Bestellungen im Normaldienst innerhalb von <TextGroup><PlainText>72 S</PlainText></TextGroup>tunden oder im Eildienst innerhalb von 24 Stunden &#8211; und zwar garantiert. In den meisten F&#228;llen ist es allerdings so, dass der Nutzer die bestellten Kopien schon innerhalb weniger Stunden in seinem E-Mail-Postfach hat, auch wenn die Bestellung nicht im Eildienst aufgegeben wurde. Zur Philosophie von <Mark2>subito</Mark2> geh&#246;rt von jeher, m&#246;glichst weit auf die Bed&#252;rfnisse der Nutzer einzugehen. So kann dieser Artikel aus E-Journals oder analogen Quellen bestellen; ausgeliefert werden die Dokumente dann &#8211; je nach Nutzerbedarf&#8211; entweder als PDF, via Fax oder ganz klassisch als Papierkopie. </Pgraph></TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Das UrhWissG &#8211; das Ende f&#252;r ein althergebrachtes Preis- und Lizenzmodell&#63;">
      <MainHeadline>Das UrhWissG &#8211; das Ende f&#252;r ein althergebrachtes Preis- und Lizenzmodell&#63;</MainHeadline><Pgraph>Es liegt auf der Hand, dass komplexe vertragliche Regelungen unerl&#228;sslich sind, um einen Service dieser Art bereitzustellen und rechtlich abzusichern. Zun&#228;chst sind &#252;ber <Mark2>subito</Mark2> grunds&#228;tzlich nur Zeitschriften zu beziehen, die zuvor bereits von einer der Mitgliedsbibliotheken subskribiert wurden. Damit die Lieferungen aus den schon subskribierten Zeitschriften &#252;berhaupt durchgef&#252;hrt werden k&#246;nnen, m&#252;ssen indessen noch weitere Rechte eingeworben werden, um Urheberrechtsverletzungen und &#8211; im schlimmsten Fall &#8211; Klagen zu verhindern. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich f&#252;r <Mark2>subito</Mark2> ein zweigeteiltes System bew&#228;hrt: Zum einen werden die Rechte durch Vertr&#228;ge mit der <Mark2>Verwertungsgesellschaft Wort</Mark2> (VG Wort) und zum anderen durch Vertr&#228;ge mit nationalen und internationalen Verlegern eingeholt. Bei den Zeitschriften galt vor diesem Hintergrund mehr als ein Jahrzehnt ein zweigliedriges Preismodell sowohl f&#252;r nicht-kommerzielle als auch f&#252;r kommerzielle Nutzer. Basis des Gesamtpreises f&#252;r eine Bestellung war immer eine Bearbeitungsgeb&#252;hr der Bibliotheken. Zus&#228;tzlich zu den Bibliotheksentgelten beinhalteten die meisten Preise bei Lieferungen innerhalb Deutschlands eine VG-Wort-Tantieme. Die H&#246;he dieser Tantieme ist nutzergruppenabh&#228;ngig, aber fix; sie wurde vor dem Inkrafttreten des UrhWissG seit 2008 nicht mehr ge&#228;ndert. </Pgraph><Pgraph>Gut 10&#37; der Preise f&#252;r Zeitschriften enthielten neben der Bibliotheksgeb&#252;hr sowohl f&#252;r kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Nutzer bis zum 1. M&#228;rz 2018 eine Lizenzgeb&#252;hr, wenn die Rechte direkt durch Vertr&#228;ge mit einzelnen Verlegern eingeworben werden mussten. Die H&#246;he jener Lizenz- und damit einhergehend der Gesamtpreise f&#252;r Lieferungen aus lizensierten Zeitschriften unterschied sich teils drastisch, weil sie von den Rechteinhabern der Zeitschriften selbst festgelegt werden konnte. In den meisten F&#228;llen folgten die Verleger zwar der <Mark2>subito</Mark2>-Pr&#228;misse, sozial gestaffelte Lizenzgeb&#252;hren anzubieten, die in einer &#228;hnlichen H&#246;he wie die VG-Wort-Tantieme ausfielen. Es gab allerdings auch einzelne Verleger, welche die Lizenzpreise f&#252;r alle Nutzergruppen auf zwischen 35 und mehr als 70 Euro je Zeitschriftenartikel festsetzen &#8211; also auf Preise, die insbesondere nicht-kommerziellen Nutzern schwer vermittelbar waren. Ganz abgesehen davon, dass Preise dieser Art f&#252;r zahlreiche studentische Nutzer oder Sch&#252;ler eine abschreckende Wirkung haben und eher dazu f&#252;hren, sich von <Mark2>subito</Mark2> abzuwenden, sind sie zudem nur schwer mit den Grunds&#228;tzen eines gemeinn&#252;tzigen Vereins in Einklang zu bringen. </Pgraph><Pgraph>Gleichzeitig bestand bei den auf der Basis eines Verlegervertrages angebotenen Zeitschriften noch ein zweites Problem: Bei einem Gros der lizensierten Zeitschriften musste <Mark2>subito</Mark2> die ausgelieferten elektronischen Dokumente mit dem <Mark2>Digital Rights Management</Mark2> (DRM) versehen. F&#252;r die Nutzer bedeutete dies nicht nur, ein Adobe-Plugin auf dem PC installieren zu m&#252;ssen, um &#252;berhaupt den Zugriff auf die gekauften Dokumente zu erhalten. Vielmehr war ihnen lediglich gestattet, das ausgelieferte Dokument vier Wochen einzusehen, unterdessen zehnmal zu &#246;ffnen und dreimal auszudrucken. Neben den teils hohen Preisen erzeugte gerade diese k&#252;nstliche Zugriffseinschr&#228;nkung bei den Nutzern enormen Frust. Die Verwendung von DRM kulminierte nicht selten darin, dass f&#252;r einige Nutzer der Zugriff auf die elektronischen Dokumente unm&#246;glich war: Digital wenig affine Nutzer waren restlos mit der Verwendung der Software &#252;berfordert; zahlreichen &#246;ffentlichen Institutionen und Unternehmen war es seitens ihrer technischen Administration &#252;berhaupt nicht gestattet, die notwendige Software zu installieren. Dieses Preis- und Lizenzmodell hatte bei <Mark2>subito</Mark2> seit etwa 10 Jahren in seinen Grundlinien bestanden, ohne dass Verbesserungen geschweige denn Erleichterungen durch Vertragsanpassungen durchsetzbar gewesen w&#228;ren. Im Gegenteil: Analog zur Entwicklung bei den Zeitschriftensubskriptionen der Bibliotheken hoben in den letzten Jahren einige Verleger die Lizenzpreise stetig weiter an. Die Gespr&#228;che mit Nutzern, aber auch die teils extremen Bestellzahlenr&#252;ckg&#228;nge von &#252;ber 20&#37; bei den mit einer Lizenz versehenen Zeitschriften, belegten eindeutig, dass nicht-kommerzielle Nutzer eher andere, teils auch illegale Informationsprotale wie SciHub, nutzen, als gewillt zu sein, Preise von &#252;ber 50 Euro f&#252;r einen Zeitschriftenartikel auszugeben. Eine Ver&#228;nderung der Rechtslage war 2017 f&#252;r <Mark2>subito</Mark2> also durchaus w&#252;nschenswert gewesen.</Pgraph><Pgraph>Die Verabschiedung des neuen Urheberrechts-Gesetzes am 30. Juni 2017 im Bundestag leitete schlie&#223;lich eine solche Z&#228;sur im Umgang damit, Kopien aus Bibliotheksbest&#228;nden zu versenden, ein. Denn &#167; 60e Abs. 5 UrhWissG gestattete es nun Bibliotheken ausdr&#252;cklich, Kopien &#8222;&#91;a&#93;uf Einzelbestellung an Nutzer zu <Mark3>nicht kommerziellen Zwecken</Mark3> &#91;zu&#93; &#252;bermitteln &#91;&#8230;&#93; von bis zu <TextGroup><PlainText>10 P</PlainText></TextGroup>rozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beitr&#228;ge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind&#8220; <TextLink reference="4"></TextLink>, <TextLink reference="5"></TextLink>. Eine erste rechtliche Pr&#252;fung im Jahr 2017 zeigte schnell, dass das neue Urheberrechtsgesetz auch f&#252;r <Mark2>subito</Mark2> die Option bereit hielt, an nicht-kommerziellen Nutzer &#252;ber die gesetzliche Schranke zu liefern. </Pgraph><Pgraph>Bevor dies umgesetzt werden konnte, mussten jedoch noch einige Probleme gekl&#228;rt werden: Hinsichtlich der Preis- und Lieferm&#246;glichkeiten war zum einen problematisch, dass der Gesetzgeber auf Regelungen verzichtete, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen, kommerzielle Nutzer mit dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts von Bibliotheken beliefert werden d&#252;rfen (<TextLink reference="5"></TextLink>, <TextGroup><PlainText>S. 626</PlainText></TextGroup>). Klar ist, dass sich <Mark2>subito</Mark2> nicht erlauben konnte, tempor&#228;r die Belieferung kommerzieller Kunden einzustellen. Diese w&#228;ren unzweifelhaft zu anderen Versorgungskan&#228;len gewechselt und h&#228;tten &#8211; wenn &#252;berhaupt &#8211; nur &#228;u&#223;erst schwer als Nutzer zur&#252;ckgewonnen werden k&#246;nnen. Zum anderen schreibt &#167; 60 h UrhWissG vor, dass mit der Erweiterung der Rechte, in elektronischer Form zu liefern, auch angemessene Preise an die Verwertungsgesellschaften auszusch&#252;tten sind. Diese neuen Preise bestanden Anfang 2018 jedoch noch nicht. Weil aber die Neuverhandlung des Gesamtvertrages f&#252;r den Kopienversand bei den L&#228;ndern Anfang 2018 nicht auf der Agenda stand, musste <Mark2>subito</Mark2> die Preise und die Bedingungen f&#252;r die Belieferung von kommerziellen Kunden mit der <TextGroup><PlainText>VG Wort</PlainText></TextGroup> selbst aushandeln. Diese Verhandlungen mit der VG Wort zogen sich exakt bis einen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes hin, waren aber schlussendlich erfolgreich. Trotz des Zeitmangels wurden f&#252;r alle Probleme L&#246;sungen gefunden; die Vertr&#228;ge konnten quasi im Eilverfahren noch am 28. Februar 2018 unterzeichnet werden. </Pgraph><Pgraph>Mit dem neuen Vertrag stellte <Mark2>subito</Mark2> die nicht-kommerziellen Lieferungen auf die gesetzlichen Schrankenregelungen um. Die VG-Wort-Tantiemen erh&#246;hten sich bei den wichtigen Nutzergruppen, also Studenten, Akademikern und Library Service, zwar teils deutlich, nichtsdestotrotz gew&#228;hrleisteten sie, dass subito seinen Nutzern innerhalb Deutschlands einen f&#252;r einen Expresslieferdienst halbwegs moderaten Preis anbieten konnte. Mit der Umstellung aller Zeitschriftenlieferungen an nicht-kommerzielle Nutzer auf die gesetzliche Schranke einhergehend wurde auch der DRM-Schutz f&#252;r diese abgestellt, wodurch eine Verbesserung des Service eintrat. Die teuren Lizenzpreise existieren f&#252;r nicht-kommerzielle Nutzer ab dem 1. M&#228;rz 2018 nicht mehr. Anders sieht es aus bei den kommerziellen Nutzern aus: Diese mussten aufgrund der um <TextGroup><PlainText>5,50 E</PlainText></TextGroup>uro gestiegenen VG-Wort-Tantieme eine Preiser<TextGroup><PlainText>h&#246;</PlainText></TextGroup>hung von 21,00 Euro auf 26,50 Euro verschmerzen. Gleichzeitig werden kommerzielle Nutzer ebenfalls weiterhin auf der Basis von Lizenzvertr&#228;gen beliefert; insofern bleibt auch der DRM-Schutz bestehen. </Pgraph></TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Problemfall: Zeitungen und Publikumszeitschriften">
      <MainHeadline>Problemfall: Zeitungen und Publikumszeitschriften</MainHeadline><Pgraph>Gr&#246;&#223;ere Schwierigkeiten bereitete, dass der Gesetzgeber mit dem 1. M&#228;rz 2018 Bibliotheken nicht mehr gestattete, Kopien aus Zeitungen und sonstigen Presseerzeugnissen auszuliefern <TextLink reference="5"></TextLink>. Dieser Bereich generierte bei <Mark2>subito</Mark2> zwar seit jeher nur eine &#228;u&#223;erst geringe Anzahl von Bestellungen. Allerdings war problematisch, dass in den Best&#228;nden der <Mark2>subito</Mark2>-Mitgliedsbibliotheken naturgem&#228;&#223; ausgesprochen viele nationale und internationale Zeitungen und Presseerzeugnisse vorhanden sind. Es war nicht abzusch&#228;tzen, wie sich die Zeitungsbestellungen entwickeln w&#252;rden, wenn sie durch die bibliothekarische Fernleihe nicht mehr m&#246;glich sein w&#252;rden. So bestand die Gefahr, eine Vielzahl an unbeabsichtigten Rechtsbr&#252;chen zu begehen und schlussendlich verklagt zu werden. <Mark2>subito</Mark2> musste vor diesem Hintergrund einen Weg finden, permanente Urheberrechtsverletzungen zu verhindern &#8211; entweder durch eine probate L&#246;sung, Zeitungen weiter rechtssicher auszuliefern, oder eben Rechtssicherheit durch einen Lieferstopp f&#252;r Presseerzeugnisse zu erzeugen. </Pgraph><Pgraph>Im Vorfeld des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes am 1. M&#228;rz 2018 wurden vor diesem Hintergrund <Mark2>subito</Mark2>-intern mehrere Varianten diskutiert. Zun&#228;chst wurde gepr&#252;ft, Lizenzvertr&#228;ge wenigstens mit den gro&#223;en Presseverlegern abzuschlie&#223;en. Dieser Weg erwies sich allerdings schon allein wegen des engen Zeitrahmens als nicht beschreitbar. Es h&#228;tten nicht nur auf Publikumszeitschriften bezogene Vertr&#228;ge erstellt und Preise und Lieferbedingungen mit Presseverlegern ausgehandelt werden m&#252;ssen, sondern es w&#228;ren auch tiefgehende Ver&#228;nderungen im <Mark2>subito</Mark2>-System notwendig gewesen. Da es sich als ausgeschlossen erwies, rechtzeitig eine L&#246;sung f&#252;r die Weiterlieferung zu finden, mussten Ma&#223;nahmen ergriffen werden, einen Lieferstopp f&#252;r Presseerzeugnisse einzuleiten. Aber einen Lieferstopp praktisch umzusetzen, erwies sich als durchaus schwierig: Es existierte weder eine Liste an Presseerzeugnissen noch eine allgemeing&#252;ltige Definition, was &#252;berhaupt genau unter dem Begriff zu verstehen ist. So wurde zun&#228;chst die pragmatische L&#246;sung erwogen: n&#228;mlich die Pr&#252;fung, ob es sich um eine wissenschaftliche Zeitschrift oder ein Presseerzeugnis handelt, durch die Lieferbibliotheken durchf&#252;hren zu lassen. Diese Pr&#252;fung h&#228;tte jedoch den signifikanten Nachteil gehabt, erst nach der Bestellaufgabe durchgef&#252;hrt werden zu k&#246;nnen. In der Praxis h&#228;tte diese Variante nicht nur zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand f&#252;r die Bibliotheken gef&#252;hrt, sondern auch zur Unzufriedenheit der <Mark2>subito</Mark2>-Nutzer. Diese h&#228;tten die Zeitungsartikel weiterhin im <Mark2>subito</Mark2>-System als bestellf&#228;hig angezeigt bekommen, s&#228;mtliche ausgef&#252;hrte Bestellungen w&#228;ren aber nachtr&#228;glich zur&#252;ckgewiesen worden.</Pgraph><Pgraph>Als einziger gangbarer Weg erwies sich, eine Sperrliste in das <Mark2>subito</Mark2>-System zu integrieren und die Auslieferung von Presseerzeugnissen weitgehend automatisch vor der Bestellaufgabe zu verhindern. Um diese Sperrliste zu erstellen, wurde zum einen aus dem Angebot von Pressevertrieben eine Liste mit mehreren Hundert g&#228;ngigen deutschen und internationalen Pressetiteln erzeugt. Innerhalb von zwei Wochen wurden zu diesen Titeln in einem h&#228;ndischen Rechercheprozess die passenden ZDB-Nummern aus der Zeitschriftendatenbank herausgesucht. Anders w&#228;ren diese Daten nicht von <Mark2>subito</Mark2> weiterzuverarbeiten gewesen. Zum anderen wurden die Zeitungsmarker in den Titeldatens&#228;tzen der ZDB ausgewertet und der manuell erstellten Liste beigef&#252;gt. Im Anschluss daran speiste <Mark2>subito</Mark2> die entstandene Liste in seine Zeitschriftendatenbank ein und nahm sozusagen alle Titel mit auf, die mit den ZDB-Datens&#228;tzen verbunden waren. Wurde etwa nach dem Titel &#8222;Geo&#8220; recherchiert, wanderten alle Varianten der <Mark2>Geo-Zeitschrift</Mark2>, die Vorg&#228;ngertitel und Nachfolgetitel, Sonderausgaben und &#228;hnliche Titel in die Sperrliste; &#228;hnlich verhielt es sich mit der <Mark2>Frankfurter Allgemeinen Zeitung</Mark2>, dem <Mark2>Stern</Mark2>, dem <Mark2>Bild der Wissenschaft</Mark2> und anderen Presseerzeugnissen. Herausgekommen ist eine Blacklist mit ca. 80.000 Zeitungen und sonstigen Presseerzeugnissen, die nicht mehr ausgeliefert werden &#8211; dies entspricht etwa einem Anteil von knapp 5&#37; der in der ZDB nachgewiesenen Zeitschriften. </Pgraph><Pgraph>Damit war <Mark2>subito</Mark2> zwar weitestgehend rechtlich abgesichert, das Problem aber noch nicht erledigt. Offen war, wie damit umgegangen werden sollte, wenn Zeitschriften in der ZDB als Zeitung markiert sind, es sich tats&#228;chlich aber um wissenschaftliche Zeitschriften handelt. <Mark2>subito</Mark2> entwickelte auch hierzu einen pragmatischen Weg: Die gesperrten Titel werden weiter bei der Recherche angezeigt &#8211; allerdings als nicht bestellbar. F&#252;r den Nutzer ist im Datensatz jedoch ein Hinweis untergebracht, sich bei der Gesch&#228;ftsstelle zu melden, falls es sich um eine wissenschaftliche Zeitschrift handelt, die f&#228;lschlicherweise gesperrt wurde. Die Gesch&#228;ftsstelle pr&#252;ft im Anschluss an die Meldung die Titel in der Regel innerhalb von wenigen Stunden, schaltet sie gegebenenfalls wieder frei und verzeichnet sie in einer zweiten Liste, einer Whitelist, um sie langfristig freigeschaltet zu halten. Es liegt auf der Hand, dass beide Listen permanent aktualisiert werden m&#252;ssen, damit das System funktioniert.</Pgraph></TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Die Umsetzung des UrhWissG &#8211; still work in progress">
      <MainHeadline>Die Umsetzung des UrhWissG &#8211; still work in progress</MainHeadline><Pgraph>Es bleibt festzuhalten, dass <Mark2>subito</Mark2> zwischen Ende Nove<TextGroup><PlainText>mb</PlainText></TextGroup>er 2017 und dem 1. M&#228;rz 2018 &#8211; wohlgemerkt mit einem vierk&#246;pfigen Team &#8211; die neuen Vertr&#228;ge mit der <TextGroup><PlainText>VG Wort</PlainText></TextGroup> aushandelte, die daraus resultierenden neuen Preise, die ver&#228;nderten Lizenzbedingungen sowie die Sperrliste ins System einarbeitete und schlussendlich umfangreiche Systemtests vornahm. Daneben wurden neue Preislisten und Texte f&#252;r die Webseite geschrieben und Infomails an Nutzer und Lieferbibliotheken verschickt. P&#252;nktlich am 1. M&#228;rz 2018 ist das <Mark2>subito</Mark2>-System an das neue Urheberrecht angepasst worden. Alles l&#228;uft seitdem im Normalbetrieb; gr&#246;&#223;ere Probleme bei den Auslieferungen oder Lizenzaussch&#252;ttungen gab es nicht. </Pgraph><Pgraph>Dass die Umsetzung des neuen Urheberrechts damit f&#252;r <Mark2>subito</Mark2> erledigt w&#228;re, l&#228;sst sich allerdings nicht behaupten. Im Gegenteil f&#252;hrte das UrhWissG bisher zwar zu einem Gros an Vorteilen, aber in einigen Punkten brachte es Probleme mit sich, die nur langfristig gel&#246;st werden k&#246;nnen. Zum einen resultiert aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen, dass subito bei Bestellungen nicht-kommerzieller Nutzer innerhalb Deutschlands eine einheitliche Preisstruktur besitzt. Damit einhergehend kann zwar ein signifikanter Teil von Artikeln g&#252;nstiger angeboten werden. An kommerzielle Nutzer und im internationalen Kontext muss jedoch weiterhin zu einem gro&#223;en Teil auf der Basis von Lizenzvertr&#228;gen geliefert werden, sodass die Preise bei <Mark2>subito</Mark2> in vielen Bereichen immer noch deutlich variieren. Zum anderen hat aber insbesondere das Verbot, Presseerzeugnisse auszuliefern, zu negativen Komplikationen gef&#252;hrt. Alles, was als Zeitung oder Publikumszeitschrift gilt, wird bis heute grunds&#228;tzlich nicht mehr ausgeliefert. Historikern oder Politologen, f&#252;r deren Arbeit etwa Zeitungen als Quellen enorm wichtig sind, werden k&#252;nstliche Schranken vorgesetzt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass sie in ihrer wissenschaftlichen Arbeit behindert werden. Hier wird <Mark2>subito</Mark2> alsbald beginnen, wenigstens wieder die historischen, gemeinfreien Zeitungen auszuliefern. Diese partielle Freischaltung von Presseerzeugnissen wird, wie schon zuvor die Sperrung, erneut tiefgreifende Ver&#228;nderungen am <Mark2>subito</Mark2>-System erfordern und damit Arbeit produzieren. Dies gilt nat&#252;rlich auch f&#252;r die weitere Pflege der Black- und der Whitelist. </Pgraph><Pgraph>Gleichwohl wird die Umsetzung des UrhWissG erfordern, in den folgenden Monaten neue und weitreichendere Vereinbarungen mit der VG Wort und den Verlegern des Wissenschaftsbetriebes treffen, um die kommerziellen Kunden weiterbeliefern zu k&#246;nnen. Und es wird nicht zuletzt gelten, die wichtigsten Zeitungen &#252;ber Einzelvertr&#228;ge mittelfristig wieder lieferbar zu machen. Es l&#228;sst sich bilanzieren, dass die Umsetzung des UrhWissG kein Projekt ist, das man an einem Nachmittag beginnen und abschlie&#223;en kann. Die Umsetzung des Gesetzes erzeugt teils komplexe rechtliche und systemische Probleme. Was zweifelsohne von der Politik gut gemeint war, produziert f&#252;r die Akteure, die sich mit den neuen Regelungen tagt&#228;glich auseinandersetzen, letztendlich Arbeit und nicht zuletzt erhebliche Kosten &#8211; und zwar &#252;ber Jahre.</Pgraph></TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Anmerkung">
      <MainHeadline>Anmerkung</MainHeadline><SubHeadline>Interessenkonflikte</SubHeadline><Pgraph>Der Autor ist Leiter der Gesch&#228;ftsstelle von subito. Dar&#252;ber hinaus bestehen keine Interessenkonflikte in Zusammenhang mit diesem Artikel.</Pgraph></TextBlock>
    <References linked="yes">
      <Reference refNo="1">
        <RefAuthor>Hilpert W</RefAuthor>
        <RefAuthor>Gillitzer B</RefAuthor>
        <RefAuthor>Kuttner S</RefAuthor>
        <RefAuthor>Schwarz S</RefAuthor>
        <RefTitle>Dokumentlieferung: Direktlieferdienste und kommerzielle Fernleihdienste</RefTitle>
        <RefYear>2014</RefYear>
        <RefBookTitle>Benutzungsdienste in Bibliotheken. Bestands- und Informationsvermittlung</RefBookTitle>
        <RefPage>212-28</RefPage>
        <RefTotal>Hilpert W, Gillitzer B, Kuttner S, Schwarz S. Benutzungsdienste in Bibliotheken. Bestands- und Informationsvermittlung. Berlin: De Gruyter; 2014. Dokumentlieferung: Direktlieferdienste und kommerzielle Fernleihdienste; p. 212-28. (Bibliotheks- und Informationspraxis; 52).</RefTotal>
      </Reference>
      <Reference refNo="2">
        <RefAuthor>Homann M</RefAuthor>
        <RefTitle>Die wichtigsten Entwicklungen von subito in einer Timeline</RefTitle>
        <RefYear>2017</RefYear>
        <RefJournal>Password Online</RefJournal>
        <RefPage>301</RefPage>
        <RefTotal>Homann M. Die wichtigsten Entwicklungen von subito in einer Timeline. Password Online. 2017 Dez 20:301. Verf&#252;gbar unter: https:&#47;&#47;www.password-online.de&#47;&#63;wysija-page&#61;1&#38;controller&#61;email&#38;action&#61;view&#38;email&#95;id&#61;385&#38;wysijap&#61;subscriptions</RefTotal>
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      </Reference>
      <Reference refNo="3">
        <RefAuthor>Gemeinsamer Bibliotheksverbund &#47; Verbundzentrale</RefAuthor>
        <RefTitle>Informationen zu subito-PreOrder</RefTitle>
        <RefYear></RefYear>
        <RefTotal>Gemeinsamer Bibliotheksverbund &#47; Verbundzentrale. Informationen zu subito-PreOrder. Verf&#252;gbar unter: https:&#47;&#47;www.gbv.de&#47;benutzer&#47;subito-preorder&#47;index</RefTotal>
        <RefLink>https:&#47;&#47;www.gbv.de&#47;benutzer&#47;subito-preorder&#47;index</RefLink>
      </Reference>
      <Reference refNo="4">
        <RefAuthor>Anonym</RefAuthor>
        <RefTitle></RefTitle>
        <RefYear></RefYear>
        <RefBookTitle>Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz &#8211; UrhWissG), Drucksache 535&#47;17 (Jun 30, 2017)</RefBookTitle>
        <RefPage></RefPage>
        <RefTotal>Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz &#8211; UrhWissG), Drucksache 535&#47;17 (Jun 30, 2017). Verf&#252;gbar unter: https:&#47;&#47;www.bmjv.de&#47;SharedDocs&#47;Gesetzgebungsverfahren&#47;Dokumente&#47;GesetzBeschlussBT&#95;UrhWissG.pdf&#63;&#95;&#95;blob&#61;publicationFile&#38;v&#61;1</RefTotal>
        <RefLink>https:&#47;&#47;www.bmjv.de&#47;SharedDocs&#47;Gesetzgebungsverfahren&#47;Dokumente&#47;GesetzBeschlussBT&#95;UrhWissG.pdf&#63;&#95;&#95;blob&#61;publicationFile&#38;v&#61;1</RefLink>
      </Reference>
      <Reference refNo="5">
        <RefAuthor>Gillitzer B</RefAuthor>
        <RefAuthor>Knaf K</RefAuthor>
        <RefTitle>Dokumente f&#252;r die Wissensgesellschaft &#8211; Das Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz und die Fernleihe: Ein Schritt f&#252;r die digitale Informationsversorgung der Wissenschaft&#63;</RefTitle>
        <RefYear>2018</RefYear>
        <RefJournal>Bibliotheksdienst</RefJournal>
        <RefPage>619-30</RefPage>
        <RefTotal>Gillitzer B, Knaf K. Dokumente f&#252;r die Wissensgesellschaft &#8211; Das Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz und die Fernleihe: Ein Schritt f&#252;r die digitale Informationsversorgung der Wissenschaft&#63; Bibliotheksdienst. 2018;52(8):619-30. DOI: 10.1515&#47;bd-2018-0072</RefTotal>
        <RefLink>http:&#47;&#47;dx.doi.org&#47;10.1515&#47;bd-2018-0072</RefLink>
      </Reference>
    </References>
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